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Haftung für Berufsgenossenschaftsbeiträge nach der GbR Auflösung

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Haftung für Berufsgenossenschaftsbeiträge nach der GbR Auflösung

Hallo
Nach der Auflösung der GbR führte mein Partner die Firma als Einzelunternehmer weiter. Jetzt soll ich für fällige Beiträge des Einzelunternehmens haften.
Es gibt zwar die Verjährung nach Anzeige der Auflösung der GbR bei der Berufsgenossenschaft, die noch nicht erreicht ist.
Doch grundsätzlich kann ein Gesellschafter doch nur für Verbindlichkeiten der GbR haftbar gemacht werden. Oder?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank



von die_nadel am 04.08.2004 23:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 354 weitere Beiträge zum Thema "GBR".


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>Haftung für Berufsgenossenschaftsbeiträge nach der GbR Auflösung
zum verständnis: die fälligen beiträge sind nach anzeige der auflösung der gbr entstanden?


von mafalda am 05.08.2004 13:42
Status: Senior (123 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftung für Berufsgenossenschaftsbeiträge nach der GbR Auflösung
Für Beiträge der GbR bist du genauso haftbar wie dein Partner.

Für Beiträge des Einzelunternehmens haftet nur der Unternehmer. Du also nicht.



von Mampfred am 06.08.2004 11:38
Status: Legende (259 Beiträge)
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