Haftung für Berufsgenossenschaftsbeiträge nach der GbR Auflösung
Hallo Nach der Auflösung der GbR führte mein Partner die Firma als Einzelunternehmer weiter. Jetzt soll ich für fällige Beiträge des Einzelunternehmens haften. Es gibt zwar die Verjährung nach Anzeige der Auflösung der GbR bei der Berufsgenossenschaft, die noch nicht erreicht ist. Doch grundsätzlich kann ein Gesellschafter doch nur für Verbindlichkeiten der GbR haftbar gemacht werden. Oder? Ich hoffe mir kann jemand helfen.Vielen Dank