Hallo,kann mir jemand sagen, ob man bei einem individuell verhandelten Werkvertrag, der dem Schweizer Recht unterliegt, die Haftung für Personenschäden und Tod ausgeschlossen werden kann? Ich denke nicht, aber ich benötige eine entsprechende Grundlage (Verweis auf das entsprechende Gesetz).Vielleicht kann mir jemand kurzfristig helfen?