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Haftung für Fluggepäck höchstens 1100 Euro

AFP VOM 26.1.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1660 Aufrufe
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Fluggepäck, Haftung

Rechtsgutachten beim Europäischen Gerichtshof vorgelegt

Die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck ist auf rund 1100 Euro begrenzt. Nach einem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten ist dies die Gesamtobergrenze. Flugpassagiere können danach diesen Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen. (Az: C-63/09)

Im Streitfall war ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, sein dabei aufgegebener Koffer ging verloren. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für Koffer samt Inhalt von 2700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden.

Die Haftung von Fluggepäck richtet sich nach dem Abkommen von Montreal aus dem Jahr 1999. Sie ist danach je Fluggast begrenzt auf 1000 so genannter Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Das entspricht gut 1100 Euro. Nach Ansicht des EuGH-Rechtsgutachters Ján Mazák gilt dies für alle Schäden zusammen, also beispielsweise auch für entgangene Gewinne oder immaterielle Schäden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern können Fluggäste beim Aufgeben des Gepäcks einen höheren Wert angeben und durch Zuzahlung eine höhere Haftung bekommen. Für ihr Handgepäck seien die Fluggäste allerdings ohnehin weitgehend selbst verantwortlich.

26. Januar 2010 - 12.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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