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Haftung einer Tauschbörse wegen einer Urheberrechtsverletzung

Von Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
3.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 892 Aufrufe
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Tauschbörse

Mit Urteil vom 06.07.2010 entschied das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen: 1-20 U 8/10 ) zugunsten der Tauschbörse Rapidshare.

Die Tauschbörse haftet nicht für eine Urheberrechtsverletzung, die durch Nutzer von Rapidshare begangen wird. Die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kann der Tauschbörse nicht zugerechnet werden.

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Rechtsanwalt
Naser Mansour
Berlin
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Urheberrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht

Die Tauschbörse sei weder Täter noch Teilnehmer etwaiger Urheberrechtsverstöße. Das Gericht geht davon aus, dass die Mehrzahl der Nutzer von Tauschbörsen die Dienste zu erlaubten Zwecken nutzen.

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