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Haftung des eBay–Account-Inhabers! - 1/1
vom 10.07.2009   |   1538 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Haftung des eBay–Account-Inhabers!

Von Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Zachow
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht.
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Der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay, welcher fahrlässig nicht dafür sorgt, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Zugangsdaten erlangen, haftete für von diesen Personen begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen. Er ist so zu behandeln, als ob er selber die Handlung vorgenommen hätte.

Es besteht eine generelle Verantwortung des Inhabers eines Accounts dafür, dass seine Kontaktdaten niemand von ihnen Kenntnis erlangt.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Ehemann seine Zugangsinformationen in einem offenen Schreibtisch verwahrt (BGH, Az. I ZR 114/06, Urt. vom 11.03.2009).

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