Haftung des eBay–Account-Inhabers!
Von Rechtsanwalt Thilo Zachow 10.7.2009 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 1636 Aufrufe Mehr zum Thema:eBay
Der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay, welcher fahrlässig nicht dafür sorgt, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Zugangsdaten erlangen, haftete für von diesen Personen begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen. Er ist so zu behandeln, als ob er selber die Handlung vorgenommen hätte.
Es besteht eine generelle Verantwortung des Inhabers eines Accounts dafür, dass seine Kontaktdaten niemand von ihnen Kenntnis erlangt.
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Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht Pers. Direktanfrage
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In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Ehemann seine Zugangsinformationen in einem offenen Schreibtisch verwahrt (BGH, Az. I ZR 114/06, Urt. vom 11.03.2009).
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