Haftung des Verkäufers

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)
Haftung des Verkäufers

Guten Tag,

mal angenommen ich lass mich von einem Verkäufer bezüglich des baus eines Einfamilienhauses beraten und der Verkäufer sagt, er rechnet alle Kosten bis auf den Cent aus, weil er ja das Haus nebenan auch schon geplant hat. Der Rohbau ist dabei von einer Fertighausbaufirma aber Erdarbeiten, Elektrik, Heizung Sanitär, Estrich und Fliesenarbeiten werden Bauseits durchgeführt. Der Vertrag der geschlossen würde, würde nur mit der Hausbaufirma gemacht werden. Der Verkäufer hätte Unternehmen, mit denen er schon lange zusammen arbeitet und kann daher die Preise alle im Vorfeld berechenen.

Wenn es losgehen soll, stellt sich heraus, dass die geplanten Elektrikerleistungen falsch kalkuliert sind. z.B. für eine geplante PV-Anlage fehlen die Kosten zum anschliessen, für die bestellte Garage mit Elektromotoren ist das Anschliessen an den Strom nicht mit kalkuliert.

Weiter sind Kosten für die Erdarbeiten nicht ca. 9000 €, sondern 21000€.

Wäre der Verkäufer in irgendeiner Form haftbar zu machen wegen "Falschberatung" wenn eben diese Kalkulation vorläge?

Mit freundlichen Grüssen

giabbatino

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119666 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wie verbindlich war denn die Kalkulation?
Fixpreis vereinbart?
Was genau wurde denn in dem Vertrag bezüglich Erdarbeiten und Anschlusskosten vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)

Es gab keinen Vertrag über die Erdarbeiten. Der Verkäufer hat eine Kalulation vorgelegt (unterschrieben von Ihm) die diese Arbeiten mit 8-9000 € ausweist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Weiter sind Kosten für die Erdarbeiten nicht ca. 9000 €, sondern 21000€.


Womit werden die Mehrkosten begründet ?

Als Grundstückseigentümer trägst Du das Baugrundrisiko. Da du dies als Nichtfachkundiger meist nicht weißt, muss Dich der Entwurfsverfasser/Architekt im Vorfeld der Bauarbeiten darüber aufklären. Das Risiko kannst Du z.B. mit einem Baugrundgutachten vor Ort erheblich reduzieren.
Es zählt nicht, was die Erdarbeiten beim Haus nebenan gekostet haben, da sich die Baugrundschichtung auf deinem Grundstück völlig anders darstellen kann. Da muss z.B. durch eine lokale Ton- oder Torflinse eine Baugrundverbesserung erfolgen, welche beim Nachbarn nicht erforderlich war und schon steigen die Kosten.

-- Editiert von hausfrau66 am 07.06.2016 16:37

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo,

ja, das Gutachten wurde erstellt. hierbei geht es aber nicht um den Baugrund, sonder darum, dass das Grunstück Gefälle hat.
Die Mehrkosten werden dadurch erzeugt, dass Betonrecycling aufgeschüttet werden muss und zwar mehr als kalkuliert.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119666 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Es gab keinen Vertrag über die Erdarbeiten.

Natürlich gibt es einen.

Da kommt ja nicht einfach einer mit einem Bagger angefahren und fängt an zu schaufeln ...



Wenn es aber keinen Vertrag gibt, dann ist die Kalkulation wohl auch nur eine unverbindliche Schätzung des Verkäufers.



Wenn man Klarheit will, dann nimmt man alle Unterlagen und lässt das von einem Fachmann prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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