Folgender Fall:
A ist GF einer GmbH für Bedachungen. Durch grobe Fahrlässigkeit des GF erleidet eine Dritte Person einen Schaden.
Kann sich der Geschädigte nur an die GmbH halten oder gibt es auch eine "Durchgriffshaftung" direkt gegen den GF ?
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
10. Januar 2008
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Frage vom 10. Januar 2008 | 17:02
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
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#1
Antwort vom 10. Januar 2008 | 22:34
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Nicht mit Durchgriffshaftung, aber eventuell haftet der GF deliktisch nach § 823 BGB
.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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