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Haftung der Post bei Verlust falsch frankierter S.

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Haftung der Post bei Verlust falsch frankierter S.

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, was denn passieren würde, wenn A mit einem Versanddienstleister P eine Sendung versehentlich zu gering frankiert verschickt. Unterstellen wir mal, dass generell für Verlust, oder Beschädigung eine Versicherung für diese Sendung gilt, doch diese aufgrund eines versehenlich falsch angegebenem Gewicht nicht zahlen möchte.

Was meint ihr? Muss P den Schaden trotzdem regulieren? Muss A die Differenz nachbezahlen?

Viele Grüße
Wettbewerber



von Wettbewerber am 30.06.2011 13:55
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