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Haftung der Gesellschafter

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 234120 Aufrufe
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GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Die Gesellschafter haften nur in der Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie verpflichten sich also nur, der GmbH die Stammeinlage von 25.000,- € zur Verfügung zu stellen. Daher ist das finanziell Schlimmste, was den Gesellschaftern passieren kann, der Verlust des eingezahlten Kapitals.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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Jens Kristian Peichl
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