Haftung bei illegalen OEM Versionen

22. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
bedsitter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Haftung bei illegalen OEM Versionen

Hallo!

Im Netz kusieren immer wieder illegale OEM Versionen.

Wenn man nun Opfer des Kaufs so einer illegalen Raubkopie wird, inwiefern ist man dann haftbar zu machen?

Es ist ja für einen Laien nicht umbedingt ersichtlich, besonders wenn die Installation und der Key normal zu funktionieren scheinen.
Das letzteren vielleicht schon zig mal vorher genutzt worden ist, erfährt man unter Umständen erst nach Monaten oder Jahren.
Wird nicht eher der haftbar gemacht, der solche illegalen Kopien in Umlauf bringt?

Danke im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Das kommt auf die Umstände an.

In der Regel sind die Unternehmen gegenüber Privatleuten "gnädig", gegenüber Unternehmern eher nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Wenn man nun Opfer des Kaufs so einer illegalen Raubkopie wird, inwiefern ist man dann haftbar zu machen?


Strafrechtlich schon mal nicht, da nur der Vorsatz strafbar ist im UrhG.

Zivilrechtlich könnte dennoch ein Schadensersatzanspruch bestehen, da muß man dann halt ggfs. seinen VK in Regreß nehmen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:
Im Netz kusieren immer wieder illegale OEM Versionen.
Wenn man nun [color=red]wissentlich[/color] so einr illegale Raubkopie erwirbt, inwiefern ist man dann haftbar zu machen?


Gar nicht.

Weder ist der Erwerb unzulässig/strafbar, noch hat die fehlende Zustimmung des Rechteinhabers die Nichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge, oder verhindert den Erwerb von Eigentum an der "Raubkopie".

Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Raubkopie ist vom Rechteinhaber ebenfalls nicht zu untersagen.

Weiterverkauf und Weitergabe sind allerdings unzulässig/strafbar.

quote:
Wenn man nun Opfer des Kaufs so einer illegalen Raubkopie wird, inwiefern ist man dann haftbar zu machen?


Dann macht sich der Erwerber ebenfalls nicht mit Erwerb/Besitz/Benutzung strafbar oder verhält sich rechtswidrig.

quote:
Wird nicht eher der haftbar gemacht, der solche illegalen Kopien in Umlauf bringt?


So ist es - der (nichtgewerbliche) Erwerber wird unbehelligt gelassen; nur die wissentliche Weitergabe von "Raubkopien" ist mit drastischen Strafen bedroht ( 2 Jahre, bei Gewerblichkeit 5 Jahre ).

Es verhält sich ähnlich wie bei Falschgeld: der Besitz und ein (wissentlicher) Erwerb ist nicht strafbar - nur/erst eine Inverkehrbringung(sabsicht) ist mit hohen Strafen bedroht.

RK

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Raubkopie ist vom Rechteinhaber ebenfalls nicht zu untersagen. <hr size=1 noshade>


§106 UrhG i.V.m. §16 UrhG sind also plötzlich nicht mehr gültig?

Und was ist der "bestimmungsmäßige Gebrauch [einer] Raubkopie"? Als Untersetzer für das Bierglas vielleicht?

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