Hallo,
ich hoffe, dass mir der ein oder andere hier weiterhelfen kann.
Folgender Fall:
Eine Freundin wollte umziehen, hat aber keinen Führerschein und keine Kreditkarte und bat daher mich, einen Sprinter zu mieten und zu fahren.
Bei einem Wendemanöver wurde ich zwar von der Freundin eingewiesen, durch deren Fahrlässigkeit kam es jedoch trotzdem zu einem Schaden am Heck des Sprinters.
Wir waren uns vorher darüber einig, dass die Freundin für einen eventuell durch mich verursachten Schaden aufkommen wird, da nur aus Kostengründen auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung verzichtet wurde.
Ich bin selbstverständlich Vertragspartner der Autovermietung und werde daher auch von dieser in Anspruch genommen.
Besteht die Möglichkeit, dass die private Haftpflichtversicherung meiner Freundin nun den Schaden mir gegenüber übernimmt?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag!
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Haftung bei Umzugsschaden an Transporter
4. Januar 2015
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Frage vom 4. Januar 2015 | 03:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Umzugsschaden an Transporter
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2015 | 11:58
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
Besteht die Möglichkeit, dass die private Haftpflichtversicherung meiner Freundin nun den Schaden mir gegenüber übernimmt?
Nein, da die Freundin den Schaden nicht verursacht hat, wird deren private Haftpflicht den Schaden nicht übernehmen.
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#2
Antwort vom 4. Januar 2015 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Besteht die Möglichkeit, dass die private Haftpflichtversicherung meiner Freundin nun den Schaden mir gegenüber übernimmt? <hr size=1 noshade>
Eine Frage welche man der Versicherung stellen sollte ...
Ob der Fehler der Freundin beim Einweisen einen Anspruch auslöst ist zumindest zweifelhaft. Aber je nach Versicherung kann es sein, das es abgedeckt ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 4. Januar 2015 | 22:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Mir geht es vor allem darum, dass ich den Transporter ja nie gemietet hätte und so auch nie einen Schaden hätte verursachen können, wenn ich ihr nicht beim Umzug geholfen hätte.
Wäre mir beim Ausladen etwas zu Bruch gegangen, würde ich dafür ja auch nicht haften (Gefälligkeitsschaden).
Kann man einen solchen stillschweigenden Haftungsausschluss nicht auch auf diesen Fall anwenden?
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#4
Antwort vom 4. Januar 2015 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Nö, Deine Haftung leitet sich ja aus dem schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter ab.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#5
Antwort vom 5. Januar 2015 | 14:28
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
quote:
Wäre mir beim Ausladen etwas zu Bruch gegangen, würde ich dafür ja auch nicht haften (Gefälligkeitsschaden).Zitat:
Das stimmt schon. Aber Gefälligkeitsschäden durch Dritte kann man bei der Haftpflicht mitversichern lassen.
Im beschriebenen Fall hätte nur eine Vollkasko-Versicherung geholfen.
-- Editiert altona01 am 05.01.2015 14:29
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