Hallo,
mal angenommen eine Mieter GmbH weigert sich nach ordentlicher Kündigung die angemieteten Geschäftsflächen zu Räumen.
Die Räumungsklage zieht sich 2 Jahre und der Vermieter bekommt schließlich den Räumungstitel. Dem Vermieter ist zudem ein wichtiger Vertragspartner abgesprungen, der wesentlich mehr Miete gezahlt hätte als die Mieter GmbH.
Der Vermieter hat darauf gebaut, dass die GmbH ordnungsgemäß auszieht, was nicht geschehen ist.
Die GmbH hat sofort nach Urteilsverkündung ( paar Tage später) Insolvenz angemeldet. Lachend und mit Schadenfreude teilte der Geschäftsführer der Mieter GmbH dem Vermieter mit, das diese Vorgehensweise von Anfang an so geplant war,den Prozess so lange wie möglich zu verzögern um dann schließlich die Insolvenz anzumelden.
Was kann der Vermieter tun? Gibt es einen Weg eine Haftung der Gesellschafter vorzunehmen?
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Haftung bei Schadenersatzforderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Klar, wenn der Vermieter irgend einen Beweis hat, das eine strafrechtlich relevante Handlung erfolgt ist und auch deswegen eine Verurteilung erreicht wird...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
"klar, wenn der Vermieter irgend einen Beweis hat, das eine strafrechtlich relevante Handlung erfolgt ist und auch deswegen eine Verurteilung erreicht wird..."
Die Bilanzen aus dem Jahre 2010 und 2011 hätten [color=black]unbedingt[/color] eine Insolvenzanmeldung zur Folge gehabt. Die Geschäftsführer der GmbH haben dies aber nicht getan. (Steuerberater hat dies ermittelt)
In der Bilanz von 2012 ist die GmbH zwar immer noch hochverschuldet hat jedoch die rechnerische Überschuldung beseitigt.
Kann man versäumte Insolvenzanmeldung aus der Vergangenheit Anzeigen,?
Hätten Sie damals Insolvenz angemeldet hätte würden die heutigen Probleme gar nicht bestehen.
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