Haftung bei Nichterhalt der Lieferung

25. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
K. Roesecke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Nichterhalt der Lieferung

Bei einer Auktion kaufte ich eine Krügerrand-Münze für 327,50€. Laut Post Express ist sie in meinem Briefkasten gelandet, nachgewiesen per Barcode-Einlesung. Das luftgefüllte Briefchen war versichert für 500€. Da es sich um ein leicht veräußerliches Gut handelt (Valoren-Klasse II), will die Post dafür nicht in Haftung treten. Der Verkäufer sagt, es wäre bei mir angekommen und somit sei er auch nicht haftbar. Wie soll ich mich verhalten?
Hat eine Klage (gegen wen?) Aussicht auf Erfolg?
Herzlichen Dank im voraus.
Besten Gruß
K.R.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiseba
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

hat sich inzwischen etwas getan? Kamst du an dein Geld wieder, evtl. durch Erstattung der Post?

Bei mir stellt sich die Post ebenso quer, besteht darauf, die Express-Sendung ausgeliefert zu haben. Der Empfänger des Geldes mit 200,- Euro Inhalt bestreitet bis heute die Zustellung.

Keiner möchte haften.

Wäre nett, wenn du mal schreibst.

LG

-----------------
"HiSeBa"

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#2
 Von 
K. Roesecke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auf dem Rechtsweg bisher nicht viel Erfolg gehabt. Versuche es per mahnbescheid. Das ist zumindest die preiswerteste Variante. Klage hat wahrscheinlich nicht viel Erfolg.

Gruß

Klaus

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