Haftung bei Autos vom Arbeitgeber

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go473260-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Autos vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,
Aktuell habe ich eine Situation die ich einmal beschreiben möchte.

Frau M. Ist seit kurzem in einem autohaus für gebrauchte angestellt. Für den Empfang und die Disposition. Die Einarbeitung war eher so lala. Jetz müssen in der Disposition auch die Autos umgestellt werden um den Kunden ihren Wagen zu übergeben( es sind rund 800 Autos auf dem Gelände.) die Autos sind teilweise in 4 Reihen gestellt. Jetz muss Frau M. Also Autos umstellen um das richtige dem Kunden zu übergeben.
Nun aber folgendes: laut Vertrag und dem Chef haften die Mitarbeiter für Schäden an den Fahrzeugen. Kollegen haben Abmahnungen erhalten und mussten die Schäden aus eigener Tasche zahlen.

Ist sowas überhaupt rechtens? Das autohaus muss doch selber versichert sein. Man kann doch nicht vom Mitarbeiter verlangen dir Autos zu bewegen und dann aber auch für Schäden zu zahlen. Wir sprechen hier von BMW Audi Mercedes und Co also hochwertige Fahrzeuge wo kleine Schäden teuer sein können.

Eine Einschätzung wäre sehr nett

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Klingt schon nach einem unfairen Vertrag.
Den sollte sich ein Fachanwalt ansehen. Und ich rate zu gemeinschaftlichem Vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei dem Arbeitgeber sollte es sich rechnen, Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Rechtsschutz ist da inclusive. HIer ist es ja anscheinend so, dass der Arbeitgeber sein unternehmerisches Risiko, eben dass die Autos bei der Arbeit geschädigt werden könnten, auf die Arbeitnehmer abwälzt. Das darf er nicht. Hier besteht nur eine Haftung, wenn der Arbeitnehmer eben grob fahrlässig gehandelt hat, eben sowas wie betrunken umgeparkt o.ä. Sag ich mal.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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