Hallo ihr lieben,
ich habe zwar schon ein bisschen gesucht aber nur Hinweise gefunden, wenn es um Urheberrechte etc geht.
Ich möchte ganz generell fragen: Haftet ein Admin (mit), wenn es um die Inhalte in seiner Gruppe geht und woraus geht das genau hervor?
Kann ein Admin sich davon frei sprechen, indem er einen Haftungsausschluss formuliert und wie müsste dieser aussehen?
Vielen Dank vorab für eure Mühen.
Gruss
Nicolas
Haftung als Admin einer Facebookgruppe
1. September 2016
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Frage vom 1. September 2016 | 14:10
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 67x hilfreich)
Haftung als Admin einer Facebookgruppe
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#1
Antwort vom 1. September 2016 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120317 Beiträge, 39872x hilfreich)
Zitat:Ich möchte ganz generell fragen: Haftet ein Admin (mit), wenn es um die Inhalte in seiner Gruppe geht und woraus geht das genau hervor?
Ja.
Das geht hervor aus den jeweils relevanten Gesetzen (z.B. BGB, StGB, UrhG, ...)
ZitatKann ein Admin sich davon frei sprechen, indem er einen Haftungsausschluss formuliert :
In eineigen Fällen schon.
#2
Antwort vom 1. September 2016 | 14:30
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 67x hilfreich)
Welche Fälle wären das? Reicht es nicht aus, wenn er sich von den geposteten Inhalten distanziert?
Ich habe gelesen, dass ein Admin ab Kenntnis eines Verstoßes mithaftet aber wie wäre das überhaupt nachzuweisen, ab wann er Kenntnis davon gehabt hat?
Andererseits habe ich gelesen, dass genau diese Regelung nach aktueller Rechtssprechung eben nicht mehr gelten soll.
Verwirrend....
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