Haftstrafen nach Kapitalanlagebetrug bei Phoenix
AFP VOM 11.7.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 2832 Aufrufe Mehr zum Thema:Kapitalanlagebetrug, Phoenix, Anlagebetrug
Anlegerschützer: Investoren bleibt nur die Genugtuung
Im einem der größten Fälle von Anlagebetrug in der Geschichte der Bundesrepublik ist der ehemalige Prokurist der insolventen Kapitalgesellschaft Phoenix zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die ebenfalls angeklagte einstige Geschäftsführerin bekam vor dem Frankfurter Landgericht am Dienstag zwei Jahre und drei Monate Haft wegen Untreue. Damit blieb das Gericht knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von acht beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft für den Prokuristen und einen Freispruch für die Geschäftsführerin gefordert. Anlegerschützer zeigten sich enttäuscht.
Laut Anklage hatten die beiden durch Betrügereien und gefälschte Kontoauszüge allein zwischen Juli 2004 und Januar 2005 fast 7000 Anleger überredet, mehr als 120 Millionen Euro in angeblich lukrative Finanzgeschäfte zu investieren, von denen 95 Prozent in ihre eigenen Taschen flossen. Das gesamte Ausmaß des Betrugsskandals ist noch viel größer: Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt rund 30.000 betrogenen Anlagekunden aus. Die Investoren, unter ihnen viele Kleinanleger, erhielten zunächst hohe Scheingewinne aus ihren Vermögensanlagen, die sie zu höheren Investitionen verleiten sollten. Bis zu 800 Millionen Euro seien auf diese Weise veruntreut worden, wovon nur ein Teil sichergestellt wurde. Die Investoren hoffen nun auf eine Entschädigung.
Während der Prokurist vor Gericht geständig war, hatte die 63-Jährige dem Firmengründer die Hauptschuld gegeben. Dieser war jedoch vor zwei Jahren bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Erst danach kam das jahrelang unentdeckte Schneeballsystem langsam ans Licht. Das Gericht übte daher scharfe Kritik an der Finanzaufsicht und dem Wirtschaftsprüfer.
"Der Prozess ist für die geprellten Anleger enttäuschend", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Jürgen Kurz. Zum einen sei das relativ niedrige Strafmaß für die Geschädigten sicher schwer nachvollziehbar. "Viel mehr gibt das deutsche Recht aber nicht her", sagte Kurz. Vor allem aber hätten die Verhandlungen kaum Erkenntnisse über den Verbleib des Geldes gebracht. Die geprellten Investoren hätten zwar die "Genugtuung der Verurteilung", sagte Kurz. "Sie sind aber kein Stück näher am Geld." Bei der Verteilung der Insolvenzmasse werde dann "das Hauen und Stechen losgehen", befürchtet der Anlegerschützer.
11. Juli 2006 - 15.27 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


