Haftstrafe für Mahler wegen Leugnung des Holocaust Seite 1 - AFP vom 29.04.2008
Mahler (DDP/AFP)
Haftstrafe für Mahler wegen Leugnung des Holocaust
Ex-NPD-Anwalt zeigte sich "vollkommen uneinsichtig"
Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist wegen Leugnung des Holocaust und Beleidigung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Mahler sei bei der Verhandlung "vollkommen uneinsichtig" aufgetreten, sagte die Erdinger Amtsrichterin. Weil es keine Anhaltspunkte für eine positive Sozialprognose gebe, werde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Mahler, der sich selbst verteidigt hatte, kündigte an, in Berufung zu gehen. Als Zeuge in dem Prozess hatte zuvor der TV-Moderator Michel Friedman ausgesagt.
Der 72-jährige Mahler ist im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Äußerungen und Gesten schon mehrfach vorbestraft. Anlass für den jüngsten Prozess war, dass er bei einem Interview mit Friedman den Hitler-Gruß gezeigt und den Holocaust geleugnet hatte. Zwei Vorstrafen hat der Jurist außerdem aus der Zeit, als er noch die Rote Armeee Fraktion (RAF) unterstützte.
B. Alexander Koll, Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Kaufrecht.