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Haftstrafe für ehemaligen Erfurter Flughafen-Chef rechtmäßig

AFP VOM 30.10.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1771 Aufrufe
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Flughafen Erfurt

BGH bestätigt Urteil wegen Manipulation von Fluggastzahlen

Die Haftstrafe gegen den ehemaligen Chef des Erfurter Flughafens, Gerd Ballentin, ist rechtmäßig. Das geht aus einer am Freitag bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Ballentin hatte demnach im Jahr 2000 die Passagierzahlen gefälscht, um an Fördermittel des Landes Thüringen zu kommen. (Az: 2 StR 287/09)

Das Land hatte die Freigabe der Gelder an ein Aufkommen von mindestens 500.000 Passagieren geknüpft. Weil die Zahl tatsächlich weit darunter lag, manipulierte Ballentin die Fluggaststatistik. Wegen der vermeintlich guten Zahlen verlängerte die Flughafen Erfurt GmbH den Vertrag Ballentins und zahlte eine hohe Prämie. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich an dem Ausbau, für den "ein tatsächlicher Bedarf nicht bestand", entschied der BGH.

Dem Land sei dadurch ein Schaden von 4,25 Millionen Euro entstanden. Als die Manipulationen im Jahr 2005 aufflogen, wurde Ballentin fristlos entlassen. Das Landgericht Mühlhausen wertete das Frisieren der Fluggastzahlen als Betrug zum Nachteil des Freistaats Thüringen und verurteilte Ballentin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der BGH wies nun die Revision Ballentins zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

30. Oktober 2009 - 15.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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