Haftprüfungstermin im Fall Kachelmann findet nicht statt
AFP VOM 29.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1505 Aufrufe Mehr zum Thema:Kachelmann
OLG Karlsruhe soll sich mit Haftdauer befassen
Im Fall des wegen Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzenden TV-Wettermoderators Jörg Kachelmann wird der für Freitag geplante Haftprüfungstermin nicht stattfinden. Die Verteidigung legte nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Haftfortdauer Kachelmanns ein. Daher muss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe und nicht das Landgericht Mannheim mit der Sache befassen. Kachelmann sitzt bereits seit drei Monaten in U-Haft. Er soll laut Anklage im Februar seine langjährige Freundin in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt haben, beteuert aber seine Unschuld.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erklärte, die Verteidigung sehe den Freiheitsanspruch ihres Mandanten durch das Verhalten der Mannheimer Justiz und deren Aufrechterhaltung des Haftbefehls "auf skandalöse Weise missachtet". Die Verteidigung hatte Anfang Juni einen Antrag auf Haftentlassung gestellt, mit dem sich das Landgericht Mannheim beschäftigen sollte. Grundlage war ein neues aussagepsychologisches Gutachten, das Zweifel an den Angaben des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers weckte.
Kachelmann war Mitte März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Flughafen Frankfurt am Main verhaftet worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
29. Juni 2010 - 21.43 Uhr
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