Hallo,
ich habe meine alte Haftpflichtversicherung zum 31.12. gekündigt aber erst am 31.12 bei einer anderen einen Antrag auf Haftpflichtversicherung ab dem 1.1. gestellt. Nun wurde der Antrag natürlich nicht mehr bearbeitet. Ist das Stellen des Antrags alleine schon ausreichend um eine vorläufigen Versicherungsschutz zu erhalten, auch wenn nur der Eingang des Antrags per Email bestätigt wurde, aber mir (und ggf. auch der Zulassungsstelle) noch keine elektronische Versicherungsnummer übermittelt wurde?
-----------------
""
Haftpflichtversicherung gültig ab Antragsstellung?
1. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2013 | 18:25
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung gültig ab Antragsstellung?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Januar 2013 | 19:27
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
ganz klar nein! Der Versicherungsschutz endet am 31.12. 00:00Uhr!
Der neue würde nur dann am 01.01.2013 00.00Uhr beginnen, wenn eine vorläufige Deckungszusage erfolgt ist! Durch übergabe einer Deckungskarte, was heute natürlich auch Virtuell möglich ist.
Alles andere würde ja jedem zahlungsunfähigen Gauner Tür und Tor öffnen!
#2
Antwort vom 1. Januar 2013 | 19:47
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Versicherung muss doch zwangsweise den Vertrag annehmen, heißt das nicht, dass sofort ein vorläufiger Schutz besteht?
Greift in diesem Fall dann noch die Nachhaftung des Vorversichers?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten