Haftpflichtversicherung bei Brillenverlust?

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.10.2016 19:32:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung bei Brillenverlust?

Hallo! Vor wenigen Tagen habe ich versehentlich -im alkoholisierten Zustand- einem Bekannten die Brille von der Nase gerissen. Unglücklicherweise befanden wir uns auf einer Brücke und sie fiel ins Wasser. Der besagte Bekannte hat mir am heutigen Tag die Rechnung seiner Brille zukommen lassen und möchte diese nun ersetzt bekommen, da er ohne Sehhilfe nicht befähigt ist, Kraftfahrzeuge zu bedienen. Meine Frage lautet: kommt meine Haftpflichtversicherung (Cosmos Direkt) für den Ersatz der Brille auf? Wie soll ich mich nun verhalten? Danke schon mal im Voraus für konstruktive Kommentare!

-- Editier von cheshirelou am 04.10.2016 18:35

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Schaden der Versicherung melden

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat:
kommt meine Haftpflichtversicherung (Cosmos Direkt) für den Ersatz der Brille auf?

Ich frage mich, woher die Leute immer glauben das wir hier wissen, was in ihren Verträgen steht? :schock:



Zitat:
Wie soll ich mich nun verhalten?

Einfach Schadenmeldung an die Versicherung machen, die klären dann ob es versichert ist.
Ober schlicht mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen, die man da rumliegen hat. :augenroll:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

An eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung denken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Frage an alle: wenn der Herr im alkholisiertem Zustand die Brille weggeschlagen hat,welche Versicherung zahlt in diesem Fall? So ein Verhalten ist schlichtweg grob fahrlässig.

Und was zu tun wäre? Den Schaden natürlich ersetzen - aus der eigenen Tasche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich würde behaupten mehr als 50% aller Haftpflichtschäden sind grob fahrlässig verursacht worden.
Genau dafür schließt man die Versicherung doch ab, schuldhaftes Verhalten ist ja überhaupt erst Voraussetzung, dass eine Haftung besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Frage an alle: wenn der Herr im alkholisiertem Zustand die Brille weggeschlagen hat,welche Versicherung zahlt in diesem Fall?

Kommt darauf an.

Wenn es einfach wegen des unkoordinierten Bewegens von Gliedmaßen passiert ist, sollte seine Haftpflicht zahlen.

Wenn es wegen eines absichtlichen Angriffs passiert ist, müsste seine Haftpflicht nicht zahlen.



Vor Jahren hatte ich mal eine Brille, da gab es vom Optiker eine Versicherung dazu die hat im ersten Jahr 50% übernommen wenn die Brille zerstört wurde.
Da hätte die Versicherung dann in jedem der beiden Fälle 50% gezahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen