Haftpflichtschaden wird nicht übernommen!

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tschuffi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftpflichtschaden wird nicht übernommen!

Hallo Leute,

meine Ehefrau benutzte mein Kfz, um eine Freundin zu besuchen. Sie fuhr mit dem Fahrzeug am 13.1.08 von der Dorfstraße in die Auffahrt des Hauses. Diese steigt ziemlich stark an. Als sie das Auto abstellen wollte, bermerkte sie, daß das Auto auf der dort befindlichen Eisschicht (festgefahrener Schnee) auf der aufgekiesten Auffahrt plötzlich nach unten Richtung Dorf/Hauptstraße zu rutschen anfing. In ihrer Panik (Rutschweg in Richtung vielbefahrene Dorf- bzw. Hauptstraße) sprang sie aus dem Auto, das mit geöffneter Fahrertüre nach unten wegrutschte. An einem Baum kurz vor der Straße blieb das Auto an der geöffneten Türe hängen. Die Türe wurde durch den Aufprall stark deformiert.

Die Hausbesitzerin (Freundin der Frau) meldete den Schaden unverzüglich ihrer Haftpflichtversicherung. Die Versicherung bestritt anfangs, daß sie für die Schaden zuständig ist. Später erklärte sich die Versicherung zur Übernahme des Schadens bereit, da die Hausbesitzerin ihrer Streupflicht nicht nachgekommen ist und hieraus ein Schaden resultierte.

Ich verging danach geraume Zeit, da ich abwarten wollte/mußte, bis ich eine schriftliche Erklärung der Versicherung erhalte, daß ich den Schaden (ca. 1.600 €) reparieren kann.

Letzte Woche (Freitag, 31.1.08!) kam ein Gutachter und sah sich Auto und den Schadensort an.
Heute bekam ich die Mitteilung von dem Gutachter: "Der Unfall kann nicht passiert sein, weil meine Frau die Auffahrt gar nicht hochgekommen wäre, wenn sie anschließend runtergerutscht wäre."
Ich rief ziemlich erbost bei der Versicherung an. Die erklärten: "Der Unfall kann nicht eingetreten sein, weil an dem Tag Plusgrade geherrscht haben und keine Eisfläche da gewesen sein kann".
Die Fotos, die die Freundin meiner Frau unmittelbar nach dem Unfall machte "können zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt gemacht worden sein".

Wir sind über diese Aussagen stinksauer und gehen davon aus, daß die Versicherung schlicht und einfach nicht zahlen will, obwohl der Schadensfall eindeutig eingetreten ist.

Meine Fragen:
1. Kann ich das Gutachten des Gutachters der Versicherung anfechten? Wie mache ich das? Muß ich einen Rechtsanwalt einschalten oder geht's auch anders?
2. Wie muß ich vorgehen? Ich will nämlich nicht gegen die Freundin meiner Ehefrau prozessieren. Wie komme ich zu meinem Geld? Es besteht ja kein Vertrag zwischen uns und der Versicherung, sondern vielmehr ein Vertrag zwischen der Freundin der Frau und der Versicherung.
3. Kann ich strafrechtlich gegen den Gutachter bzw. die Vertreterin der Versicherung vorgehen? Die unterstellen uns ziemlich direkt, einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Das will ich mir einfach nicht bieten lassen!

Eine saublöde Sache. Bitte helft mir! Ich bedanke mich für jede Antwort zu dieser Thematik!

Viele Grüße

-----------------
"Tschuffi"

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

aus der Erfahrung >> aus dieser *Kiste* kommen Sie nur mit anwaltlicher Hilfe wieder heraus.

Ausserdem bleibt Ihre berechtigte Schadenforderung sonst total auf der Strecke.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen