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Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"

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Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt - ein sehr hochwertiger Stuhl einer Essgruppe bestehend aus insgesamt 4 identischen Stühlen (Rarität aus den frühen 70er Jahre, Liebhaberstück und wird nicht mehr produziert) wird durch Haftpflichtversicherungsnehmer beschädigt.

Versicherung möchte nur den Zeitwert für den besagten Stuhl ersetzen.

Für den Geschädigten ist die Essgruppe so nun nicht mehr nutzbar bzw. der ursprüngliche Zustand kann auch durch die Zahlung eines einzigen Stuhls nicht wieder hergestellt werden.

Laut Gesetz ist ja der ursprüngliche Zustand wieder herstellen, wie vor Eintritt des Schadenereignisses.

Nun - das geht leider nicht mehr.

Müsste hier nicht die Versicherung in einem solchen Fall die Kosten für einen kompletten Satz Essgruppen-Stühle ersetzen? Kennt jemand Urteile ?

VG + Danke !!



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-- Editiert TRIANON am 20.07.2012 15:43


von TRIANON am 20.07.2012 15:42
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 67 weitere Beiträge zum Thema "Haftpflichtschaden".


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>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Müsste sie sicherlich nicht. Würde auch nicht gehen, wenn schon der eine Stuhl nicht ersetzbar oder reparabel ist.

Hier würde ein Abzug Neu für Alt vorgenommen, d.h. selbst wenn man so weit gehen wollte, dass alle Stühle ersetzt werden müssten, nimmt man den damaligen Kaufpreis, schaut sich an, welche Lebenserwartung die Stühle noch haben, setzt das ins Verhältnis zum Alter und das wird dann erstattet.

Beispiel: Kaufpreis 1000 €, Gesamtlebenserwartung 40 Jahre, Alter 30 Jahre. 30/40 = 3/4, was bedeutet 75% der Lebenserwartung sind schon um. Es werden dann nur die restlichen 25%, also 250€ erstattet.

Dies aber wie schon gesagt im für dich besten Falle. Dass es sich um Liebhaberstücke handeln soll ist subjektiv, es kommt aber auf die objektive Betrachtung an. Wenn notfalls ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Stühle schon vor 20 Jahren auf den Müll gehört hätten, sieht es schlecht aus. Dann gibt es nur noch maximal den Zeitwert und wenn der noch 5€ beträgt, gibt es 5€.

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von florian3011 am 20.07.2012 19:27
Status: Unsterblich (2956 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
quote:
bzw. der ursprüngliche Zustand kann auch durch die Zahlung eines einzigen Stuhls nicht wieder hergestellt werden.

Warum genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 20.07.2012 20:58
Status: Tao (21047 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Den Stuhl gibt es nicht mehr und ist auch nicht reparabel. D.h. das "Gesamtbild" der Essgruppe ist und bleibt zerstört egal wieviel die Versicherung zahlt. Einzige Abhilfe: 4 andere ("stimmige") Stühle ...

VG


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von TRIANON am 20.07.2012 21:08
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Eine Versicherung bezahlt nunmal nicht das Gesamtbild, sondern die beschädigte Sache. Würde die komplette Essgruppe bezahlt, wärst du bessergestellt als vor Schadenseintritt und das ist nicht der Sinn von Schadensersatz.

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von florian3011 am 20.07.2012 21:34
Status: Unsterblich (2956 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
quote:
Den Stuhl gibt es nicht mehr

Es wure also nur ein einziges Exemplar hergestellt (bzw. insgesamt nur 4 Stück)?





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von Harry van Sell am 20.07.2012 21:35
Status: Tao (21047 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Nein - die Stühle wurden in den 70er Jahren hergestellt. Nur gibt es heute weder irgendwelche gebrauchte auf dem Markt willschweigen den Stuhl nochmal neu, der halt mittlerweile als Design-Klassiker gilt. Der, der welche davon hat, gibt sie nicht her - der Markt ist wie leergefegt.

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von TRIANON am 21.07.2012 12:56
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
quote:
Kennt jemand Urteile ?


Mir fällt da nur das ein:

BGH

VI ZR 144/09

Die Grundproblmatik ist dieselbe, Unikat, nicht marktgängig.

Ersatz von Reparaturkosten - bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs - können nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang ausgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Schätzung gemacht hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 162, 161, 169). Ist die Wiederherstellung unmöglich, besteht der Anspruch des Klägers auf Geldentschädigung gleichfalls nur in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Dann wäre eine denkbare Lösung, den Stuhl restaurieren zu lassen. Der BGH gesteht dann als Schadensersatz Kosten von bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert zu.

Auch wenn die Möbel real nicht am Markt gehandelt werden, könnte ein SV einen Wiederbeschaffungswert ermitteln.

Die entscheidende Frage ist, was kostet die Restaurierung? Voranschlag wäre einzuholen.

Ist die Rest. nicht möglich, müsste der Wiederbeschaffungswert, nicht der wohl deutlich geringere Zeitwert erstattet werden.

In dem Sinne müsste man an den Versicherer herantreten, wobei dessen Gutachten nicht unbedingt belastbar sein wird.

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-- Editiert flawless am 21.07.2012 13:45


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 21.07.2012 13:43
Status: Tao (7220 Beiträge)
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>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
quote:
Ist die Rest. nicht möglich, müsste der Wiederbeschaffungswert, nicht der wohl deutlich geringere Zeitwert erstattet werden.
Wenn nicht repariert werden kann und auch keine Ersatzbeschaffung möglich ist (beides je nachdem wieder mit Abzug Neu für Alt), bezahlt eine Haftpflicht nur den Zeitwert!



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von florian3011 am 21.07.2012 15:04
Status: Unsterblich (2956 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Ein Stuhl aus den 70ern besitzt keinen Wert mehr, daher ist es völlig egal ob nach den Wert des gesamten Set bezahlt bekommt oder nur einen Stuhl.

Man kann sicher ein Stuhl-Set bezahlt bekommen, jedoch davon nur den Zeitwert.

Antiquitäten sind das ja wohl keine ?!? Und "Designklassiker" ist nur ein Wort das der VK sagt um den alten Schrott zu verkaufen.

Man könnte auch drum streiten ob der Stuhl "beschädigt" wurde - denn wer so einen Designklassiker zu sitzen benutzt ist selber schuld - dazu ist der zu alt :-)


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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 21.07.2012 15:32
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
quote:
Der, der welche davon hat, gibt sie nicht her - der Markt ist wie leergefegt.

Was bedeuten würde, das das verlangen nach dem Ersatz der kompletten Ess-/Stuhlgruppe noch unmöglicher zu Erfüllen wäre ...





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von Harry van Sell am 21.07.2012 15:45
Status: Tao (21047 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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