>Haftpflichtschaden - "ursprünglicher Zustand"
Müsste sie sicherlich nicht. Würde auch nicht gehen, wenn schon der eine Stuhl nicht ersetzbar oder reparabel ist.
Hier würde ein Abzug Neu für Alt vorgenommen, d.h. selbst wenn man so weit gehen wollte, dass alle Stühle ersetzt werden müssten, nimmt man den damaligen Kaufpreis, schaut sich an, welche Lebenserwartung die Stühle noch haben, setzt das ins Verhältnis zum Alter und das wird dann erstattet.
Beispiel: Kaufpreis 1000 €, Gesamtlebenserwartung 40 Jahre, Alter 30 Jahre. 30/40 = 3/4, was bedeutet 75% der Lebenserwartung sind schon um. Es werden dann nur die restlichen 25%, also 250€ erstattet.
Dies aber wie schon gesagt im für dich besten Falle. Dass es sich um Liebhaberstücke handeln soll ist subjektiv, es kommt aber auf die objektive Betrachtung an. Wenn notfalls ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Stühle schon vor 20 Jahren auf den Müll gehört hätten, sieht es schlecht aus. Dann gibt es nur noch maximal den Zeitwert und wenn der noch 5€ beträgt, gibt es 5€.
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von florian3011 am 20.07.2012 19:27
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