Haftpflichtschaden oder Mängelhaftung

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
theuntouchables
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden oder Mängelhaftung

Nach Abschluß des Kaufvertrages bei einem Händler wird das Auto auf den Käufer A zugelassen.
Am Tag nach der Zulassung auf den Käufer A wird vom Händler aufgrund eines unbekannten Vorfalles der Motorraum mit Feuerlöschschaum "bearbeitet" und der vereinbarte Übergabetermin wird wegen angeblicher Katalysatorprobleme um ca. 1 Woche verschoben.Dann wird das Auto an A übergeben mit dem Hinweis, das der Kat und die Lambdasonden bei einer Fachwerkstatt erneuert wurden.Vom Brandschaden wird nichts gesagt.
Noch am gleichen Tag treten erste Elektronikmängel auf die sich wöchentlich summieren.
Erst nach 3 Monaten wird Käufer A von der Fach-Werkstatt auf Umwegen informiert, das es einen Brandschaden gegeben hat und entgegen der Mitteilung des Händlers kein neuer Kat und keine neuen Lambdasonden eingebaut wurden.
Allerdings habe der Händler solche Teile am eigentlichen Übergabetag bei der gleichen Facherkstatt bestellt , eine Rechnung dazu erhalten , jedoch diese Teile nie abgeholt.
Zwei Bodenbleche waren zudem plötzlich verschwunden.
Auch hat der Händler trotz ständig auftretender Elektronikprobleme nie auf den Brandschaden hingewiesen ( der Löschschaum ist in jede Ritze gekrochen ). :work:
Im Kaufvertrag wurde das Auto frei von Mängeln und Unfallschäden laut Vorbesitzer und laut Verkäufer angegeben.

Handelt es sich bei dem Brandschaden und den daraus resultierenden Elektronikschäden nun um Mängel ( die ja bei Kauf und Zulassung noch nicht vorhanden waren ) die über die Mängelhaftung zu beseitigen wären, oder handelt es sich hier um einen Haftpflichtschaden der durch den Versicherer des Händler zu regulieren wäre da nach Kauf und Zulassung entstanden?

Wichtig da der Käufer A ja wohlmöglich bei Mängelhaftung dem Verkäufer das Auto erneut übergeben müßte, der Käufer A aber dem Verkäufer nicht mehr nach einem solchen Vorfall traut und Bedenken wegen einer korrekten Instandsetzung hat.

Wäre hier die Zulassung auf den Käufer wichtg, da das auslösende Ereignis nachweislich nach Kauf und Zulassung auf den Käufer entstanden ist , die vereinbarte Übergabe wegen des vom Händler verursachten Schadens aber erst 1 Woche später erfolgen konnte ?

Könnte der Händler wegen Betruges belangt werden ( er behauptet auch noch immer wegen Kulanz mit dem Hersteller in Verbindung zu stehen damit die Rechnung ( die ja nie entstanden ist ) vom Hersteller beglichen würde?

Der Schaden ist mit ca. 8000 Euro zu beziffern.Sachverständigengutachten ist in Fertigung:
Weitere Elektronikprobleme könnten auch noch nach längerer Zeit und erfolgter Reparatur auftreten.

Muss der Händler eine erweiterte Garantie bezüglich der Elektronik aussprechen?
Wie lang dürfte diese zusätzliche Garantie sein?
Wie sieht es mit zusätzlichen möglichen Schadensersatzansprüchen aus ( mehrfache weite Fahrten zur Fachwerkstatt nach Rücksprache mit Verkäufer , 3 Tage Ausfall des Autos ( ohne Leihwagen ) , ect )?

Vielen Dank für die Hilfe





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Handelt es sich bei dem Brandschaden und den daraus resultierenden Elektronikschäden nun um Mängel ( die ja bei Kauf und Zulassung noch nicht vorhanden waren )

Es ist unerheblich, ob evtl. Mängel "bei Kauf" oder "bei Zulassung" vorhanden waren oder nicht. Entscheidend ist der Zustand bei Übergabe und da war der Mangel (Brandschaden) ja offensichtlich bereits vorhanden.
Da bei einem solchen Zustand wohl auch keine "Nachbesserung" mehr sinnvoll möglich ist, würde ich denken, ein Rücktritt wäre die beste Lösung für den K.

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Sehe ich auch so. Da hier offensichtlich ein Schaden vorgelegen hat, der deutlich über jedweder Bagatellgrenze liegt und ein Brandschaden, auch wenn behoben, sicher nicht zu der zu erwartenden Eigenschaft/ Beschaffenheit eines Autos zählt, sollte man hier ganz rasch die Rückabwicklung betreiben.


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" --- OO ---"

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