Haftpflicht - Gutachten pflicht? - Handy einsenden

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Haftpflicht - Gutachten pflicht? - Handy einsenden

Hallo Zusammen,

mal angenommen ein Handy wird durch eine 3. Person unbeabsichtigt beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers erkennt die Eintrittspflicht an und will nun den eingetretenen Schaden ersetzen. Sie fordert eine Aufstellung des Schadens an.

Der Geschädigte fordert beim Hersteller einen Kostenvoranschlag an. Dieser verweist auf seine Kostentabelle. Diese besagt, dass bei reinen Displayschaden ein Betrag x, bei sonstigen Schäden ein Betrag y für die Reparatur bzw. Umtausch zu zahlen ist. Bei einem Wasserschaden jedoch ist eine Reparatur ausgeschlossen.

Bei dem Schaden am Gerät des Geschädigten handelt es sich um einen Display- und Wasserschaden. Der Wasserschaden ist durch den verfärbten Feuchtigkeitssensor nachweisbar. Also steht dem Geschädigten somit ein kompletter Ersatz bzw. die Erstattung des Zeitwertes zu.

Die Versicherung fordert vom Geschädigten nun die Einsendung des Gerätes an einem Gutachter. Lt. Internetinformationen benötigt der Gutachter ca. 1 bis 3 Monate und anschließend dauert die Erstattung noch einmal einen Monat. Diese Zeitdauer müsste der Geschädigte ohne Gerät verbringen. Das halte ich für nicht akzeptabel. Die Versicherung besteht jedoch auf die Einsendung des Gerätes.

Meiner Meinung nach müsste entweder ein Ersatzgerät für die Zeitdauer gestellt werden oder das Verfahren extrem beschleunigt werden. Bei einem KFZ-Schaden würden grundsätzlich auch die Kosten für einen Ersatzwagen übernommen. Dies ist aber nur für die Zeit der Reperatur, da das Gutachten generell schnell gemacht ist. Wenn nun jedoch das Gutachten mehrere Wochen dauern würde und von der Versicherung gefordert wird, dann müsste einem doch auch hier ein Ersatzwagen für die Zeit zustehen. Analog sehe ich das ganze hier beim Haftpflichtwagen.

Wie kann ich die Versicherung nun dazu bringen, dass Sie mir entweder ein Ersatzgerät finanziert (für eine Zeitdauer von 3 Monaten würde dies wohl den Schadenswert überschreiten) oder das Verfahren beschleunigt bzw. eine Begutachtung vor Ort ermöglicht.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt den Gutachter der Versicherung akzeptieren muss oder mir auch einen Vor-Ort suchen kann. Würde die Versicherung hier die Kosten zahlen, wie es bei der KFZ-Versicherung der Fall ist? Dort kann der Gutachter ja eben auch frei gewählt werden durch den Geschädigten.

Vielen Dank schon Mal für alle Antworten.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

So und was genau hält den Geschädigten (dich) jetzt davon ab sich bereits ein neues Gerät zu kaufen? Schadenminderungspflicht!

Die Versicherung will das Gerät prüfen, ohne wirds wohl nichts mit einer Erstattung.
Um den Vergleich zum KFZ zu machen: Die Geschädigte kann sich den Gutachter zwar aussuchen, das heißt jedoch keineswegs, dass die Versicherung keinen schicken darf.
Es geht der Versicherung hier nicht darum allein die Kosten zu schätzen (wie der KFZ Gutachter), sondern um die Plausibilität zu
prüfen.

Kurz: eigener Gutachter völliger Quatsch, überflüssig und somit keine Kostenerstattung - der Wert des Handys ist klar und wird vermutlich nicht bezweifelt. Und auf Besichtigung wird die Versicherung bestehen.


-- Editiert von Lazyboy am 23.08.2016 18:34

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
So und was genau hält den Geschädigten jetzt davon ab sich bereits ein neues Gerät zu kaufen? Schadenminderungspflicht!

Die Versicherung will das Gerät prüfen, ohne wirds wohl nichts mit einer Erstattung.
Um den Vergleich zum KFZ zu machen: Die Geschädigte kann sich den Gutachter zwar aussuchen, das heißt jedoch keineswegs, dass die Versicherung keinen schicken darf.
Es geht der Versicherung hier nicht darum allein die Kosten zu schätzen (wie der KFZ Gutachter), sondern um die Plausibilität zu
prüfen.

Kurz: eigener Gutachter völliger Quatsch, überflüssig und somit keine Kostenerstattung - der Wert des Handys ist klar und wird vermutlich nicht bezweifelt. Und auf Besichtigung wird die Versicherung bestehen.

-- Editiert von Lazyboy am 23.08.2016 18:31


Eine "Besichtigung" wird ja nicht abgelehnt. Es kann sowohl der Unfallort, als auch der Schaden besichtigt und begutachtet werden. Ich halte es lediglich für unverhältnismäßig den Schaden über 3 Monate zu begutachten und die Erstattung so hinauszuzögern.

Wenn die Versicherung sich dieses Recht herausnehmen möchte, dann sollte Sie auch für entsprechenden Ersatz sorgen (zumindest für die Zeit der Begutachtung).

Bei der KFZ-Versicherung kommt es natürlich auch vor, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. Dieser benötigt jedoch maximal einige Stunden und erscheint sogar Vor-Ort. Man stelle sich vor, man müsste sein Auto für 3 Monate abgeben, damit die Versicherung es begutachten kann und dies ohne Ersatzleistung. Das kann doch so nicht rechtens sein.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also ein Zitieren des ganzen Beitrags ist überflüssig, er steht ohnehin über deiner Antwort.

Der Vergleich mit dem KFZ hinkt, das Handy muss halt ins Labor.
Und man redet über ganz andere Werte, die vor-Ort Besichtigungen völlig unwirtschaftlich machen.

Und nochmal: Handy kaputt, du willst eh ein Neues - also kauf die eins, dann gibts auch keine Zeit ohne Handy zu überbrücken!
Das ist nicht Aufgabe der Versicherung, sondern deine! (wär es bei KFZ auch nicht!)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):

Und nochmal: Handy kaputt, du willst eh ein Neues - also kauf die eins, dann gibts auch keine Zeit ohne Handy zu überbrücken!
Das ist nicht Aufgabe der Versicherung, sondern deine! (wär es bei KFZ auch nicht!)


Die Versicherung hat doch dafür Sorge zu tragen, dass der Geschädigte so gestellt wäre, als wäre der Schaden nicht geschehen.

Wenn der Geschädigte nun selbstständig ein neues Handy kaufen würde, dann trägt er einerseits das Risiko, dass die Versicherung nicht das Geld erstattet, sondern das Gerät doch reparabel ist, somit bleibt er auf den Kosten für das zweite Handy sitzen. Weiterhin muss der Geschädigte in Vorkasse gehen, auch dies ist nicht zumutbar. Nicht jedem Geschädigten ist es zuzumuten die Kosten für ein 800 Euro teureres Gerät einfach vorzustrecken.

Die Zeit ohne Handy ist somit definitiv als zusätzlicher und nicht hinnehmbarer Schaden zu betrachten, wenn man dem Grundsatz folgt, das der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nie passiert. (Auch bei der KFZ ist das der Fall. Für die Reperaturdauer steht einem immer ein Ersatzfahrzeug zu -> also Aufgabe der Versicherung)

Zudem habe ich nie gesagt, dass ich ein neues Gerät möchte. Ich wäre auch mit einem repariertem glücklich. Ich will nur keine 3 Monate warten bis ich entweder ein repariertes Gerät oder eine Gelderstattung erhalte und falls das tatsächlich nötig sein sollte, so bestehe ich zumindest um ein Überbrückungsgerät.

-- Editiert von Javun am 23.08.2016 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Meine letzte Antwort hier, da alles gesagt ist.

1. Nein die Versicherung übernimmt lediglich per Vertrag die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten.
2. Man hat ja gewisse Ansprüche, nech?
3. Nein eine handylose Zeit bedeutet den Weltuntergang und ist keineswegs hinnehmbar da stimme ich zu!
(Ernste Anmerkung: der KFZ Vergleich hinkt weiterhin)
4. Wasserschaden+Glasbruch= Totalschaden
5. Ich bestehe auf Weltfrieden
Und was ist, wenns aus irgendwelchen Gründen kein Geld gibt? Dann kaufst du nie wieder ein Handy?

Naja bin hier raus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):

1. Nein die Versicherung übernimmt lediglich per Vertrag die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten.


Korrekt und dies sind die Erstattung des entstandenen Schadens. Als Schaden ist jedoch nicht nur der reine Gerätewert versichert. Bei Verletzung einer Person würde die Haftpflicht ja auch nicht nur die ärztliche Versorgung bezahlen, sondern auch den Verdienstausfall und den Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten.

Die Erstattung folgt im Allgemeinen dem Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nie passiert. Dies ist nicht gegeben, wenn der Versicherer das Gerät über mehrere Monate begutachten will. Der Geschädigte ist dadurch schlechter gestellt und daher zu entschädigen.

Zitat:
2. Man hat ja gewisse Ansprüche, nech?


Ansprüche ergeben sich ja aus 1.. Wie gesagt ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden niemals eingetreten. Auf den aktuellen Fall wäre das entweder ein Gerät zur Überbrückung. Schadensersatz für die Handylosezeit. Oder der Geschädigte kauft sich das Gerät im Voraus. Hier müsste die Versicherung jedoch garantieren, dass bei angegebenen Schadensbild eine Erstattung erfolgt und die Zinskosten übernehmen bis zur Erstattung.

Zitat:
3. Nein eine handylose Zeit bedeutet den Weltuntergang und ist keineswegs hinnehmbar da stimme ich zu!
(Ernste Anmerkung: der KFZ Vergleich hinkt weiterhin)


Warum dies der Fall ist, erschließt sich mir leider immer noch nicht. Ich könnte auch für jeden anderen Bereich ein Beispiel anführen. Der Geschädigte darf niemals schlechter gestellt werden als vor dem Schaden und das ist hier der Fall.

Zitat:
4. Wasserschaden+Glasbruch= Totalschaden


Nicht zwangsläufig. Das Gerät ist zwar ins Wasser gefallen, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig eine komplette Beschädigung des Gerätes. Der Hersteller mag eine Reparatur auf Grund des Feuchtigkeitssensors ablehnen, es gibt jedoch genug Fälle bei denen der Sensor zwar beschädigt ist, die restliche Elektronik jedoch im tadellosen Zustand. Ein solches Gerät ist grundsätzlich reparaturfähig.

Zitat:
Und was ist, wenns aus irgendwelchen Gründen kein Geld gibt? Dann kaufst du nie wieder ein Handy?


Wenn es kein Geld gibt, dann würde ich mir ggf. nicht das gleiche Gerät kaufen, sondern müsste aus finanziellen Gründen auf ein günstiges Gerät ausweichen. Daher ist das hier eine Abwägungsfrage. Die Entscheidung kann man jedoch erst nach 3 Monaten treffen, wenn man die Entscheidung der Versicherung kennt.

Alles in allem: Das kann gesetzlich so weder gewollt sein, noch erschließt es sich mir aus Urteilen. Daher kann ich das Verhalten der Versicherung und Ihre Aussagen hier leider nicht nachvollziehen. Für einen Verweis wäre ich sehr dankbar und lasse mich gerne eines anderen belehren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Javun):
Wie kann ich die Versicherung nun dazu bringen, dass Sie mir entweder ein Ersatzgerät finanziert (für eine Zeitdauer von 3 Monaten würde dies wohl den Schadenswert überschreiten) oder das Verfahren beschleunigt bzw. eine Begutachtung vor Ort ermöglicht.

Nun, wenn die Versicherung nicht auf Argumente reagiert, dann muss man halt notfalls klagen. Kleiner Haken: das dauert in der Regel länger.


Warum sich eingentlich mit der Versicherung herumschlagen? Dein Anprechpartner ist der Schädiger.



Zitat (von Javun):
Weiterhin muss der Geschädigte in Vorkasse gehen, auch dies ist nicht zumutbar.

Die 30 EUR die so ein Gerät kostet, sollen nicht zumutbar sein? Dürfte problematisch werden, das zu verargumentieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Die Erstattung folgt im Allgemeinen dem Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nie passiert. Dies ist nicht gegeben, wenn der Versicherer das Gerät über mehrere Monate begutachten will. Der Geschädigte ist dadurch schlechter gestellt und daher zu entschädigen.

Richtig.
Es gibt aber die Schadensminderungspflicht. D.h. der Geschädigte muss dafür sorgen, dass sich der Schaden möglichst wenig vergrößert. Der Geschädigte kann also darauf verwiesen werden, dass er sich selbt zeitnah ein Ersatz-Handy kauft, und nicht damit wartet, bis die Versicherung zahlt. Eine Art Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit bis zu der die Versicherung zahlt, wird sich daher ebenso wenig durchsetzen lassen, wie die Stellung eines Leih-Handys duch die Versicherung. Falls der Geschädigte sein Konto überziehen muss, um sich ein neues Handy kaufen zu können, bevor die Versicherung zahlt, müsste die Versicherung die Überziehungszinsen erstatten. Damit würde der Geschädigte dann auch so stehen, als wäre der Schaden nicht passiert.

Wo schon hier so viel mit Autos verglichen wurde:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/nutzungsausfall-und-schadensminderungspflicht-32323

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.994 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen