Hallo, ich wohne mit meiner Freundin in einer DH zur Miete. Am Pfingstmontag hatte ich einen Unfall im Haus: Ich wollte ein paar Sachen auf den Dachboden bringen und habe die Raumspartreppe zum Dachboden ausgeklappt. Als ich auf der dritten oder vierten Stufe war sind die Schrauben aus den Klappgelenken gerissen und ich bin mit den Rücken in ein Glasbecken gefallen welches im Flur auf einen Tisch stand. Als Resultat des Sturzes hatte ich zwei große Scherben im Rücken nahe der Wirbelsäule stecken so das ich mit dem Rettungshubschrauber zum nächsten Krankenhaus geflogen wurde. Zum Glück haben sich die Scherben aber nur ins Fleisch geschoben und nicht irgendwelche Nerven getroffen. Durch diesen Unfall ist das Glasbecken, der Tisch, der Teppich durch die Blutflecken zerstört worden. Zudem kommen noch der Arbeitsaufwand für die Reinigung. Bezahlt das die Gebäudehaftpflicht des Vermieters? Kann ich eventuell Schmerzensgeld verlangen? Vielen Dank. Gruß
Hi,- die Sachen gehören mir. - der zeitliche Aufwand alles zu putzen, also Arbeitslohn. - ich bin die Treppe schon mehr als 20mal rauf und runter gegangen. Ohne Probleme. Muss ich als Mieter die Treppe auf korrekte Funktion prüfen und nachweisen? - vom Vermieter, da er ja eigentlich für eine korrekte Funktion verantwortlich ist, oder?
Hallo,die Treppe hatte keinen ersichtlichen Schaden und auch beim ausklappen ist mir nichts aufgefallen. So wie bei den vorherigen malen auch. Das die Schrauben ausreißen konnte ich un wirklich nicht vorhersehen und auch nicht testen.Ich habe zwar eine Hausratversicherung aber die zahlt den Schaden nicht und verweißt auf die Gebäudehaftpflicht.
quote:Ich wollte ein paar Sachen auf den Dachboden bringen
Möglicherweise lag ja die Belasttung aus Eigengewicht + Transportlast diesmal über der max. zulässigen Nutzlast der Treppe. So eine Bodentreppen ist nun mal nicht wie andere notwendige Treppen in Wohngebäude auf normale Nutzlasten in Wohnungen ausgelegt. Das muss man als Nutzer dann auch mit Augenmaß agieren.
Hi, wenn denn eine Beschränkung vorhanden ist dann muss sie doch auch ersichtlich angebracht sein. Ich habe keinen Hinweis auf eine Beschränkung gesehen aber meistens halten diese Treppen doch eine Belastung von 150Kg aus.
Dazu bedarf es eines Schuldigen dem man die Haftung zuschreiben könnte. Den ich derzeit in diesem Falle nicht erkennen kann.
quote:und der VM hat für solche Fälle doch die Gebäudehaftpflicht.
Mir wäre nicht bekannt, das eine Gebäudehaftpflicht eine Universalhaftpflicht ist, die alles versichert wa irgendwie mit dem Gebäude zu tun hat.Eventuell gibt es aber spezille Zusatzverschierungn die der Vermieter abgeschlossen hat.
Mit welcher Begründung verweist denn deine Versicherung auf die Gebäudehaftpflicht des Vermieters?
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