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Haftet Fotolabor für Verlust?

18.7.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 563 Aufrufe
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Fotolabor, Fotos, Haftung, Schadensersatz

Frage: Ich war Fotograf auf einer Hochzeit und mein Fotolabor hat die Negative verloren. Man will mir aber keinen Schadenersatz zahlen, sondern nur die Materialkosten ersetzen. Angeblich steht das so in deren AGB.

123recht.net : Die Haftung kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich eingeschränkt werden. Gleichzeitig aber auch den Schadenersatz komplett auszuschließen ist eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Diese Klausel ist ungültig.

Frage: Was heißt das für meine Fotos?

123recht.net: Sie bekommen den erlittenen Schaden ersetzt. Neben den bloßen Materialkosten ist das z.B. auch die entgangene Gage für die Hochzeit oder geplatzte Folgeaufträge. Auch die Kosten der Herstellung des Filmes (z.B. Reisekosten) gehören dazu.

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