Haftet Flaschner für Schimmelproblem?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Flaschnerbetrieb hat bei unserem Hausumbau im Bad den Umbau vorgenommen und eine Vorwandinstallation erstellt, an welchem die Toilette hängt. 1,5 Jahre später bricht die Toilette plötzlich nach unten ein, woraufhin wir den Flaschner wieder kommen lassen. Grund des Einbruchs: An der Toilette war eine Dichtung undicht, es ist also 1,5 Jahre lang Wasser an der Gipsplatte heruntergelaufen, bis diese völlig durchnässt war und dem Druck der Toilette beim draufsitzen nachgab.
Der Flaschner hat alles auf seine kosten repariert. So weit, so gut.
Folgeproblem:
Seit der Reparatur sind jetzt ca. wieder 2 Jahre vergangen. Am Wochenende bauten wir unseren alten Kleiderscharnk im Schlafzimmer ab. Der Schrank stand an der Wand, an der sich auf der gegenüberliegenden Seite die Toilette befindet. Schrank abgebaut: Schock. Massiver Schimmelbefall. Länge ca. 1m Höhe 50cm. Die Tapete lies sich einfach so abziehen, an den Schimmelsporen hiengen noch Wassertropfen, alles total durchnässt, der Gips liess sich mit dem Fingernagel abkratzen. Die Wand ist ist Schätzungsweise 20cm dick (Hohlblockstein mit Styroporfüllung) und demnach komplett druchnässt. Das Wasser muss noch von der defekten Toilette kommen.
Der Flaschner ist informiert und will sich die Sache morgen anschauen.
Frage: Meinem Verständnis nach muss der Flaschner für die komplette Schimmelentfernung haften, da es sich ja noch um ein Folgeproblem des ursprünglichen "Pfuschs" handelt, richtig?
Vielen Dank im voraus,
Alexander Schon
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von aschon am 01.03.2010 09:44
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>Haftet Flaschner für Schimmelproblem?
mustermann hat mit Punkt 1 recht aber bei seinem PS melde ich Zweifel an:
Die Gebäudeversicherungen schließen meistens langsam austretendes Wasser aus. Z.B. aus Abwasserleitungen bei undichten Dichtungen o.ä.
Da haftet der Installateur bzw. seine Haftpflichtversicherung. Aber Vorsicht: Ein Handwerker, der zu einem Schaden gerufen wird, den er selbst verursacht haben könnte, wird leider häufig als Erstes Veränderungen vornehmen, die sein Verschulden verschleiern sollen. Also möglichst einen fachkundigen Zeugen zushen lassen.
von tiber37 am 14.05.2010 17:50
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