Folgender Fall sucht nach einer Antwort:Aufgrund eines verlorenen Prozesses hat jemand Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen; möglicherweise droht ihm auch noch eine Schadensersatzklage. Er bezieht eine kleine Frührente (unter 600 Euro) und hat keine sonstigen Einkünfte oder Vermögen. Seine Frau sorgt mit ihrem Einkommen weit überwiegend für den Familienunterhalt (1 Kind auf Ausbildungsplatzsuche); ihr gehört auch das selbst bewohnte Haus sowie eine (wegen Nießbrauchs der Eltern praktisch unverkäufliche) Wohnung.Frage: Kann die Ehefrau mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen für die o.g. Kosten ihres Mannes herangezogen werden?
Hallo,zunächst mal sind die angefallenen und möglicherweise noch anfallenden Kosten Schulden des Mannes, die Ehefrau könnte also m.E. dafür nicht herangezogen bzw. haftbar gemacht werden, es sei denn, sie hätte irgendwo im Zusammenhang mit einem Vertrag/dem Thema Kostenübernahme mit unberschrieben.Grundsätzlich ist das hier aber keine familienrechtliche Fragestellung ... da wäre ein anderes Unterforum wahrscheinlich aussichtsreicher für eine aussagekräftigere Antwort ... wenn ich so aus dem Stand jetzt auch nicht sicher sagen könnte, welches Unterforum sich da am ehesten empföhle ... Grüße
----------------- "Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "
....darüber habe ich auch schon nachgedacht, aber auch kein anderes Forum gefunden. "Schuldrecht" gibt es ja nicht. Aber ich habe anderweitig bereits Auskunft bekommen; Ihre Antwort ist prinzipiell richtig.off topic: Heißt es nicht: "empfähle"? (oder gar "empfühle"?)Verwirrend, die deutsche Sprache.....Kompromissvorschlag: "empfehlen würde" °°°(:>}Herzliche Grüße