Haftbefehl zur EV/Umzug nach Frankreich

12. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
quent.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl zur EV/Umzug nach Frankreich

Hallo,

ich bin französisch und lebe seit zwei jahren in deutschland.
ich hatte letztes Jahr 50€ für internet nicht bezahlt, war in einer anderen adresse angemeldet, wo ich nicht lebte.
Anscheinend sind inzwischen zahlreiche Briefe von Anwälte, Gericht usw bei dieser Adresse angekommen und jetzt ist ein Gerichtsvollzieher gekommen (ich wohne dort nicht).
Ich werde also diese Woche die Abmeldung machen, da ich nächsten Monat zurück nach Frankreich kehre.
Den Gerichtsvollzieher habe ich angerufen und laut ihm schulde ich 600€. Ich kann die sofort nicht bezahlen also will dieser einen Haftbefehl schicken.
Darüber habe ich mehrere Fragen :
- kann ich trotzdem zurück nach frankreich wenn ich nicht bezahle ? Wird der Haftbefehl in Frankreich gültig sein ?
- Wie lange dauert dieser Haftbefehl wenn ich nicht bezahle ?
- Falls ich keinen Problem in Frankreich haben kann, nur in Deutschland, wie lange kann es in deutschland dauern ?

Vielen Dank für Ihre Antwort !
Quentin

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-- Editiert von Moderator am 12.07.2014 15:03

-- Thema wurde verschoben am 12.07.2014 15:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

kann ich trotzdem zurück nach frankreich wenn ich nicht bezahle ? Können Sie. Allerdings können Sie auch da mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verfolgt werden.
Wird der Haftbefehl in Frankreich gültig sein ? Nein.
Wie lange dauert dieser Haftbefehl wenn ich nicht bezahle ? 3 Jahre. Allerdings kann danach auch ein neuer Haftbefehl beantragt werden.
Falls ich keinen Problem in Frankreich haben kann, nur in Deutschland, wie lange kann es in deutschland dauern ? Wie erwähnt, können Sie auch in Frankreich Probleme haben - den "huissier de justice" kann man Ihnen auch in Frankreich schicken. Und dauern kann es 30 Jahre - so lange bleibt ein vollstreckbarer Titel gültig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>den "huissier de justice" kann man Ihnen auch in Frankreich schicken. <hr size=1 noshade>

Und die Kosten steigen dann auch.

Die 600 EUR sind ja nicht fixiert, also sollte man schnellstmöglich abzahlen, egal wie hoch die Raten sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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