Haftbefehl wegen Geldstrafe

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Beaty669
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen Geldstrafe

Habe zwei Geldstrafen offen in Höhe von 2400 €.
Nun konnte ich 3 Raten nicht bezahlen hatte sofort der Staatsanwaltschaft geschrieben das ich zur Zeit nicht in der Lage bin die Raten pünktlich zu bezahlen.
Als Antwort von der Staatsanwaltschaft bekam ich als Antwort das mir keine weiteren Vollstreckungs- entgegenkommen gewährt wird und ich nun wegen nicht Einhaltung der Raten Zahlung den ganzen Betrag zahlen soll, dieses war im August 2013.Mittlerweile ist ein Haftbefehl draußen und ich bin erst einmal untergetaucht.
Konnte damals die Raten nicht zahlen da meine Firma Konkurs angemeldet hat und die Gehälter nicht gezahlt hat.
Habe mittlerweile eine neue Arbeit und kann 1600,- von den 2400 ,- € Zahlen.
Den Rest würde ich in 4 Raten a 200 € bezahlen.
Wenn aber die Staatsanwaltschaft sich darauf nicht einlässt muss ich ja für die 800 € die noch fehlen in den Knast und verliere meinen Job da würde ich dann lieber gar nichts zahlen und alles absitzen, da es mir hauptsächlich darum geht das ich den Job behalte.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das die Staatsanwaltschaft sich darauf einlässt ?
Ich muss dazu sagen das ich das ganze schon ziemlich lange immer raus zögere und nicht gerade der Musterratenbezahler gewesen bin und die Staatsanwaltschaft mir schon öfters entgegengekommen ist.



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Alternativ hätten Sie die Strafen auch durch Arbeit tilgen können, Zeit genug war ja durch die Arbeitslosigkeit. Stattdessen haben Sie sich der Strafverfolgung entzogen. Sonderlich geschickt war das nicht. Sie sollten jedenfalls, sofern ein neues Ratenzahlungsgesuch auch nur den Hauch einer Chance haben soll, erstmal so viel einzahlen wie möglich und parallel dazu einen neuen Ratenantrag stellen, auch unter Hinweis auf die neue Arbeitsstelle.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft, wie sie selbst sagen schon öfters entgegengekommen ist, Sie aber immer nur auf Zeit gespielt haben ist doch klar, dass diese auch irgendwann mal die Nase voll hat.

Und jetzt tun Sie auch nichts anderes als auf Zeit spielen, in dem Sie sich verstecken. Fraglich ist nur wie lange Sie sich denn verstecken können. Bei der nächsten Personenkontrolle gibts die acht hintern Rücken. Kann mir nicht vorstellen, dass das sonderlich toll ist immer den Gedanken im Kopf zu haben, dass jederzeit die Polizei einmarschieren könnte oder sobald man was Grünes bzw. Blaues sieht in hellste Panik zu verfallen.

Ob sich die Staatsanwaltschaft nochmal auf eine Ratenzahlung einlässt ist fraglich, zumal Sie ja seit August 2013 mehr oder weiniger auf der Flucht sind und der Haftbefehl schon draußen ist und die Ersatzfreiheitsstrafe schon zum Vollzug angeordnet wurde. Was Ihnen jedenfalls noch möglich ist, ist so viel wie möglich einzuzahlen und den Rest abzusitzen (bei 800 EUR Reststrafe und angenommenen 1.600 EUR Einkommen wären das ca. 15 Tage) oder auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft hoffen und eine neue Ratenzahlungsvereinbarung bekommen.

Der erste Schritt wäre auf jeden Fall mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und vorschlagen was man hat und sich im Zweifel stellen.

Ewig können Sie nicht weglaufen und besser wirds durchs Hinausschieben auch nicht. Zumal man Sie ja nicht jahrelang wegsperren will.


Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viele Erfolg.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wenn aber die Staatsanwaltschaft sich darauf nicht einlässt muss ich ja für die 800 € die noch fehlen in den Knast und verliere meinen Job da würde ich dann lieber gar nichts zahlen und alles absitzen, da es mir hauptsächlich darum geht das ich den Job behalte.


Wenn Sie alles (also die 3fache Zeit) absitzen, verlieren Sie Ihren Job nicht, bei nur einem Drittel der Zeit aber schon, oder wie soll man das verstehen??

Möglicherweise können Sie für die Zeit, die die 800,00 € ausmachen Urlaub nehmen. Wieviel Tage das sind ergibt sich -logisch- daraus, wie hoch der seinerzeit ausgeurteilte Tagessatz war, bzw. Anzahl der Tagessätze / 3.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
infinity72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich würde den Idioten von den wichtigen Rettern dieser Erde so lange auf der Nase rumtanzen und mich nicht erwischen lassen, bis ich die 3fachen Kosten meiner Strafe durch die Such-Aktion verursacht habe und Ihnen dann die paar Kröten vor die Füsse werfen und Ihnen zu Ihrem Erfolg schlussendlich gratulieren..... Hab ich schon mehrfach so gemacht. ist jedesmal aufs neue herrlich die Gesichter von den Idioten zu sehen :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
infinity72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von infinity72):
also ich würde den Idioten von den wichtigen Rettern dieser Erde so lange auf der Nase rumtanzen und mich nicht erwischen lassen, bis ich die 3fachen Kosten meiner Strafe durch die Such-Aktion verursacht habe und Ihnen dann die paar Kröten vor die Füsse werfen und Ihnen zu Ihrem Erfolg schlussendlich gratulieren..... Hab ich schon mehrfach so gemacht. ist jedesmal aufs neue herrlich die Gesichter von den Idioten zu sehen :-)


vor allem wenn es darum geht wenn man versehentlich trotz 3 Millionen unfallfreier Kilometer um 10 km/h zu schnell in ein mutwillig aufgestelltes Radar gefahren ist.... jede Sache in dieser Richtung lasse ich dem Staat als erzieherische massnahme mind. das dreifache des strafbetrages kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
also ich würde den Idioten von den wichtigen Rettern dieser Erde so lange auf der Nase rumtanzen und mich nicht erwischen lassen, bis ich die 3fachen Kosten meiner Strafe durch die Such-Aktion verursacht habe und Ihnen dann die paar Kröten vor die Füsse werfen und Ihnen zu Ihrem Erfolg schlussendlich gratulieren..... Hab ich schon mehrfach so gemacht. ist jedesmal aufs neue herrlich die Gesichter von den Idioten zu sehen :-)

Zitat:
vor allem wenn es darum geht wenn man versehentlich trotz 3 Millionen unfallfreier Kilometer um 10 km/h zu schnell in ein mutwillig aufgestelltes Radar gefahren ist.... jede Sache in dieser Richtung lasse ich dem Staat als erzieherische massnahme mind. das dreifache des strafbetrages kosten.


Haben Sie sich ernsthaft registriert, um in einem 3 Jahre alten Thema derartige geistige Flatulenzen abzulassen?

Trolle sind hier nicht erwünscht.

Gehen Sie woanders spielen.




-- Editiert von PP9325 am 30.12.2017 22:10

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Thema geschlossen - User gesperrt ... Ende Gelände ...

1x Hilfreiche Antwort

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