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Haftbefehl nach tödlicher Messerattacke in Dresdner Gericht - 1/1
AFP vom 02.07.2009   |   1388 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Haftbefehl nach tödlicher Messerattacke in Dresdner Gericht

Richterbund will Überprüfung der Gerichtsgebäude

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Zeugin im Dresdner Landgericht ist gegen den 28-jährigen Täter Haftbefehl erlassen worden. Wie die Staatsanwaltschaft in Dresden mitteilte, wird dem Mann Mord vorgeworfen. In der Diskussion um Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden sprach sich der Deutsche Richterbund für umfassende Überprüfungen aus.

Der 28-Jährige hatte am Mittwoch während einer Verhandlung im Dresdner Landgericht unvermittelt auf eine 32-jährige Zeugin eingestochen und ihr mindestens 18 Messerstiche zugefügt. Die Frau, die einen dreijährigen Sohn hinterlässt und schwanger war, starb kurz darauf an ihren schweren Verletzungen. Ihr gleichaltriger Ehemann wurde von dem Angreifer ebenfalls mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Außerdem wurde der Ehemann laut Staatsanwaltschaft durch einen Schuss aus der Dienstwaffe eines Bundespolizisten am Bein verletzt. Der Beamte habe auf den Ehemann der Getöteten geschossen, weil er diesen für den Angreifer hielt. Der Zustand des Mannes ist weiter sehr ernst. Laut den Ermittlern führte nicht die Schussverletzung zu dem lebensbedrohlichen Zustand des Mannes.




Der Täter äußerte sich vor dem Haftrichter nicht zur der Tat. Ein psychiatrisches Gutachten soll seine Schuldfähigkeit klären. Der 28-Jährige war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am Mittwoch fand vor dem Landgericht der Berufungsprozess statt. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer im November 2008. Der Mann hatte die Frau auf einem Kinderspielplatz in Dresden als "Terroristin" und "Schlampe" beschimpft, nachdem sie ihn gebeten hatte, ihrem Sohn einen Platz auf der Schaukel frei zu machen. Die Frau hatte daraufhin Strafanzeige gegen den Mann erstattet.

Als Reaktion auf die Tat sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, im ZDF-Morgenmagazin, "jedes einzelne Gerichtsgebäude" müsse überprüft werden. Dann müsse entschieden werden, "welche Sicherheitsmaßnahmen geboten sind". Zur Einschätzung des Risikopotenzials seien im Vorfeld eines Prozesses auch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung notwendig. Eine generelle Kontrolle sei aber allein wegen der großen Zahl von Gerichten unmöglich.

2. Juli 2009 - 17.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal