Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher und nun?

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
alles-mist
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher und nun?

Heute ist dann ein Brief gekommen für meinen Mann das ein Haftbefehl wegen einer Schuldensache vorliegt vom Gerichtsvollzieher.

Es steht folgendes drin:Sehr geehrter Herr...

in o.g.Sache hat mich der Gläubiger mit der Zwangsvollstreckung beauftragt und mir aus diesem Grund einen gegen sie ausgestellten Haftbefehl übersandt.Da ich davon ausgehe das sie einer zwangsweisen Vorführung und Einlieferung in die Jva aus dem Weg gehen möchten kommen sie am .... um...in mein Büro.


Was bedeutet das genau?Wird er verhaftet oder muss er dort die Eidesstattliche abgeben?

Der Gerichtsvollzieher hatte bei uns keinen Termin und wir hatten auch keine Karte im Briefkasten.

Danke

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Haftbefehl dient der Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Sofern diese also im Termin abgegeben, oder die Forderung beglichen wird, sollte sich der Haftbefehl damit erledigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Der Fall ist wohl schon ziemlich weit eskaliert und vorher wurde wohl anscheinend nichts unternommen / geregelt, denn einen Haftbefehl gibt's nicht so einfach auf die Schnelle.

In der Sache ist den Ausführungen des vorherigen Posters zweifellos zuzustimmen. Er soll auf jeden Fall hingehen zum Termin und kooperieren, damit er sich nicht noch etwa im "Hotel Riegelfest" langweilt...

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2x Hilfreiche Antwort

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