Hallo!
Ich habe erfahren, dass für einen Inkasso-Unternehmer ein Haftbefehl die Bonität erledigt hat.
Darf er denn dann überhaupt noch ein Inkasso-Unternehmen betreiben?
Oder reicht es, wenn er nicht Geschäftsführer, sondern "nur" Inhaber/Gesellschafter ist?
Es heißt doch, dass er für die Zulassung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben soll?!
Haftbefehl bei Inkasso-Unternehmer
20. Mai 2009
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Frage vom 20. Mai 2009 | 02:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl bei Inkasso-Unternehmer
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