Haftbefehl(liegt schon vor zur Verhaftung durch Polizei) zur Vermögensauskunft wegen 134,90€ ???

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Haftbefehl(liegt schon vor zur Verhaftung durch Polizei) zur Vermögensauskunft wegen 134,90€ ???

Moin Moin,

Ich habe gerade ein Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin bekommen....

Om Schreiben steht....

In oben genannter Sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls der gegen sie ausgestellt ist.

Um unnötiges aufsehen zu vermeiden, fordere ich sie auf . ,,,,,,den......um......zu erscheinen.

Es ging um 234,90€ gesamt Forderung

Im November habe ich 50€ Überwießen, im Dezember konnte ich leider nicht, im Januar habe ich wieder 50€ Überwießen, und jetzt Heute kommt das schreiben mit dem Haftbefehl ?

Was ist das für ein (editiert) Gerichtsvollzieher, es kann doch nicht sein die sehen das ich Zahle und bekomm wegen 134,90€ ein Haftbefehl ausgestellt zur Abgabe der Vermögensauskunft, wo Leben wir ???

Ich bin echt angepisst....






-- Editier von muemmel am 20.01.2017 15:41

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Im November habe ich 50€ Überwießen,

Irgendeine schriftlich Vereinbarung wegen der Ratenzahlung getroffen?
Mit wem und wann?
Was genau steht da drin?



Zitat (von go421302-22):
wo Leben wir ???

Also ich lebe in Deutschland. Wo Du lebst weis ich nicht.

Aber in Deutschland gelten nun mal deutsche Gesetze, an die muss sich halt jeder halten oder die Konsequenzen tragen.

Und dem Schreiben mit dem Haftbefehl ging ja einiges voraus, unter anderem ein Schreiben mit der Warnung was passiert wenn man sich nicht an die Regeln hält und seine Pflichten (wie z.B. Abgabe der Vermögensauskunft) hält.

Der GV hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Wenn Du glaubst Du musst da nicht mitspielen, interessiert das keinen, die ziehen das durch.



4 Moglichkeinten hat man:
1.) den Rest zahlen und zwar sofort
2.) Abgabe der Vermögensauskunft und zwar sofort
3.) Abgabe der Vermögensauskunft am ,,,,,,den......um......
4.) Den Nachbarn, Arbeitskollegen, Arbeitgeber eine "nette" Abwechslung im Alltag bieten, wenn der GV dann ernst macht



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Es stand nur im ersten Brief von der Gerichtsvollzierhin das ich die Summe Zahlen soll, oder ein entsprechender Teilbetrag wenn ich Raten Zahlung vereinbaren möchte(so ähnlich, weis jetzt nicht wo das schreiben ist).

Ich hab mich für die Rate entschieden und hab 50€ überwießen.

Sonst gibt es dazu nichts Schriftliches.

Ich hatte dann leider im Dezember nicht Zahlen können, und hab am 31.12 wieder Geld Überwießen so das es am 2.1 da gewesen sein sollte.

Ich habe nur 2 Briefe von der Gerichtsvollzierhin den 1 mit der Forderung und jetzt den 2ten.

Ich hatte noch kein Gerichtsvollzierher der so Radikal vorgeht....und ich hatte schon ein paar...

Ich habe nicht gesagt das ich da nicht Mitspiele oder ??? Bitte nichts rein interpretieren Danke...

Ich Zahle und wird trotzdem für 134€ gezwungen die Vermögensauskunft abzugeben und das ist das was mich Aufregt!

















0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Wer Fordert denn den Haftbefehl macht das der Gerichtsvollzier oder der dem ich das Geld schulde ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Es stand nur im ersten Brief von der Gerichtsvollzierhin das ich die Summe Zahlen soll, oder ein entsprechender Teilbetrag wenn ich Raten Zahlung vereinbaren möchte(so ähnlich, weis jetzt nicht wo das schreiben ist).

Vermutlich stand da drin, das manm eine Ratenzahlung vereinbaren soll, wenn man nicht auf einmal zahlen kann.
Das hat man vermutlich nicht gemacht? Also nicht dem GV kommuniziert und/oder eine Ratenzahlung explizit vereinbart? Sondern einfach nur die 50 EUR überwiesen?


In dem Schreiben dürfte auch was mit "Vermögensauskunft" und "Haftbefehl" gestanden haben, vermutlich so in der Mitte bis unten?



Zitat (von go421302-22):
Ich hatte noch kein Gerichtsvollzierher der so Radikal vorgeht

Stimmt, es gibt tolereante und welche die ganz einfach nur "durchziehen". Hier scheinst Du an einen der letzten Sorte geraten zu sein.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von go421302-22):
Ich hatte dann leider im Dezember nicht Zahlen können,




Und wie hat man dem Gläubiger und dem GV dies mitgeteilt?



gruß charly

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Gruß Charly

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was spricht dagegen den Termin wahrzunehmen und die gewünschte Auskunft zu erteilen? Sie haben das Geld offensichtlich, gehen Sie hin, geben Sie Auskunft und Sie werden auch nicht verhaftet, oder aber Sie zahlen vorher, das geht natürlich auch, aber ... Sie haben das Geld offensichtlich nicht.

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#7
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was spricht dagegen den Termin wahrzunehmen und die gewünschte Auskunft zu erteilen? Sie haben das Geld offensichtlich, gehen Sie hin, geben Sie Auskunft und Sie werden auch nicht verhaftet, oder aber Sie zahlen vorher, das geht natürlich auch, aber ... Sie haben das Geld offensichtlich nicht.


Was gegen eine Vermögensauskunft spricht ist, das mein Vermögen oder nicht Vermögen offen für alle stellen 2 Jahre zurverfügung steht selbst der SCHUFA und das geht nun mal kein was an! (Frage hätte man sich Sorry Sparen können)


Wer Fordert denn den Haftbefehl macht das der Gerichtsvollzier oder der dem ich das Geld schulde ?

Ich Schreib gleich den Gläubiger und Rufe Dienstag bei der Gerichtsvollziehrin an und versuch zu klären das ich die 134€ nicht doch noch in den 2 Raten Zahlen kann, die Vermögensauskunft bringt denen ihr Geld auch nicht schneller wieder...





-- Editiert von go421302-22 am 20.01.2017 14:47

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
oder ein entsprechender Teilbetrag wenn ich Raten Zahlung vereinbaren möchte
Und? mit wem hast du denn welche Raten vereinbart?

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#9
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von go421302-22):
oder ein entsprechender Teilbetrag wenn ich Raten Zahlung vereinbaren möchte
Und? mit wem hast du denn welche Raten vereinbart?


Das stand im Schreiben von der Gerichtsvollzierhin!

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Was gegen eine Vermögensauskunft spricht ist, das mein Vermögen oder nicht Vermögen offen für alle stellen 2 Jahre zurverfügung steht selbst der SCHUFA und das geht nun mal kein was an! (Frage hätte man sich Sorry Sparen können)



Wenn man das nicht möchte, sollte man sich an die Regeln der Gesellschaft halten.

Du hast nun mal deine Rate einfach nicht bezahlt - der Fehler liegt bei dir.
Das soll jetzt keine Belehrung sein, sondern das sind die Fakten.

Setz dich mit dem GV in Verbindung und schau dass du das bezahlt bekommst - ist ja nicht mehr soviel.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Was würde denn passieren wenn ich strikt es Verweiger die auskunft abzugeben, wie lange kann mich die Polizei denn Einsperren?

Und der Gläubiger müsste die haft dann ja auch vorschießen also Bezahlen für jeden Tag den ich im Knast sitze oder? und dann von mir wieder Fordern, das steht doch zu keinem, Verhältniss ? das wäre nicht Billig und die müssten ewig auf ihr Geld warten, denn ich hab nicht viel sonst wären die 130€ ja auch kein Problem...

Ist jetzt nur ne WENN Frage.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):


Was gegen eine Vermögensauskunft spricht ist, das mein Vermögen oder nicht Vermögen offen für alle stellen 2 Jahre zurverfügung steht selbst der SCHUFA und das geht nun mal kein was an! (Frage hätte man sich Sorry Sparen können)


Wer Fordert denn den Haftbefehl macht das der Gerichtsvollzier oder der dem ich das Geld schulde ?

Ich Schreib gleich den Gläubiger und Rufe Dienstag bei der Gerichtsvollziehrin an und versuch zu klären das ich die 134€ nicht doch noch in den 2 Raten Zahlen kann, die Vermögensauskunft bringt denen ihr Geld auch nicht schneller wieder...



Je nachdem wer gegen Sie vollstreckt, haben SIe doch schon Einträge in der Schufa, inkl. Haftbefehl. Das Begleichen der Schuld löscht den Eintrag nicht, der bleibt schon noch was länger, ich meine es sind drei Jahre, aber genau weiß ich das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Was würde denn passieren wenn ich strikt es Verweiger die auskunft abzugeben, wie lange kann mich die Polizei denn Einsperren?

Die Polizie sperrt Dich nicht ein, dafür gibt es die Justizvollzugsanstalten.

Die Beugehaft dauert bis zu 6 Monate.
Dann kommt man raus, erhält wieder ein Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe. Verweigert und ist - mit etwas Pech - nach 4 Wochen dann wieder für 6 Monate drin.
Dann kommt man raus, erhält wieder ein Schreiben ...



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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was gegen eine Vermögensauskunft spricht ist, das mein Vermögen oder nicht Vermögen offen für alle stellen 2 Jahre zurverfügung steht selbst der SCHUFA und das geht nun mal kein was an!

Die Vermögensauskunft selbst steht nicht in der Schufa. Und selbst wenn, einfach so kommt na niemand ran.
Aber was kümmerts dich? Solange du kein Vermögen versteckt hast...
Zitat:
(Frage hätte man sich Sorry Sparen können)

Ne. wer überschuldet ist, hat im Regelfall eh eine rabenschwarze Schufa. Da kommst auf die VA nicht mehr an. Und wer mehrere Gläubiger hat und die eh nicht alle sofort bezahlen kann, dem nützt die Vermögensauskunft sogar etwas. Denn wer "amtsbekannt" vermögenslos ist und wo es nichts zu pfänden gibt, da sind die Gläubiger meist irgendwann ruhig und warten auf bessere Zeiten. Gerade weil dann für die Gläubiger (nicht einfach so öffentlich) dokumentiert ist, dass da nichts geht.

Zitat:

Wer Fordert denn den Haftbefehl macht das der Gerichtsvollzier oder der dem ich das Geld schulde ?

Der Gläubiger muss das beantragen, wenn er das will.

Zitat:
Was würde denn passieren wenn ich strikt es Verweiger die auskunft abzugeben, wie lange kann mich die Polizei denn Einsperren?

Solange bis du bezahlt hast oder die Vermögensauskunft abgegeben hast.
Zitat:
Und der Gläubiger müsste die haft dann ja auch vorschießen also Bezahlen für jeden Tag den ich im Knast sitze oder? und dann von mir wieder Fordern, das steht doch zu keinem, Verhältniss ? das wäre nicht Billig und die müssten ewig auf ihr Geld warten, denn ich hab nicht viel sonst wären die 130€ ja auch kein Problem...
Ist jetzt nur ne WENN Frage.

Selbst Schuld heißt es da.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Je nachdem wer gegen Sie vollstreckt, haben SIe doch schon Einträge in der Schufa, inkl. Haftbefehl. Das Begleichen der Schuld löscht den Eintrag nicht, der bleibt schon noch was länger, ich meine es sind drei Jahre, aber genau weiß ich das nicht.

Einträge wegen Nicht-.Abgabe der Vermögensauskunft werden mit Löschung im Schuldnerverzeichnis dann auch bei der chufa gelöscht bzw. gibt es einen sofortigen Löschungsanspruch.

Dass man die VA abgegeben hat, bleibt für die normalen 3 Jahre drin stehen.

Und sollte es Einträge für die titulierten Schulden geben bzw. allgemein für die Schulden bleiben diese ab Erledigung für 3 Jahre zum Jahresende drin.

Soweit mein Kenntnisstand.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Das stand im Schreiben von der Gerichtsvollzierhin!
Schon klar, aber das beantwortet meine Frage nicht. Mit wem hast du denn vereinbart Raten von 50€ zu bezahlen? Oder war dieser Betrag bereits vorgegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von go421302-22):
Das stand im Schreiben von der Gerichtsvollzierhin!
Schon klar, aber das beantwortet meine Frage nicht. Mit wem hast du denn vereinbart Raten von 50€ zu bezahlen? Oder war dieser Betrag bereits vorgegeben?


Ein Explizieter Betrag stand da nicht mit bei 50€ hab ich als angemessen betrachtet.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Zitat (von micbu):
Zitat (von go421302-22):
Das stand im Schreiben von der Gerichtsvollzierhin!
Schon klar, aber das beantwortet meine Frage nicht. Mit wem hast du denn vereinbart Raten von 50€ zu bezahlen? Oder war dieser Betrag bereits vorgegeben?


Ein Explizieter Betrag stand da nicht mit bei 50€ hab ich als angemessen betrachtet.


Und an wen wurde der Betrag überwiesen? An die Gerichtsvollzieherin, den Gläubiger? Und haben Sie auch das Az der Gerichtsvollzieherin bei Überweisung an diese, oder des Gläubigers bei Überweisung an jenen bei der Überweisung angegeben? Im Dezember, haben SIe da jemanden gesagt, dass Sie diese Rate nicht zahlen können? Wem und wie?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go421302-22):
Zitat (von micbu):
Zitat (von go421302-22):
Das stand im Schreiben von der Gerichtsvollzierhin!
Schon klar, aber das beantwortet meine Frage nicht. Mit wem hast du denn vereinbart Raten von 50€ zu bezahlen? Oder war dieser Betrag bereits vorgegeben?


Ein Explizieter Betrag stand da nicht mit bei 50€ hab ich als angemessen betrachtet.


Und an wen wurde der Betrag überwiesen? An die Gerichtsvollzieherin, den Gläubiger? Und haben Sie auch das Az der Gerichtsvollzieherin bei Überweisung an diese, oder des Gläubigers bei Überweisung an jenen bei der Überweisung angegeben? Im Dezember, haben SIe da jemanden gesagt, dass Sie diese Rate nicht zahlen können? Wem und wie?



Der Betrag wurde direkt an die Gerichtsvollzieherin überwießen, ursprünglich waren es ja 234,30€ da 2x 50€ Überwießen sind jetzt noch 134,30€ offen erhalten hat sie es.

Im Dezember habe ich leider kein Bescheid gesagt, selbst wenn es jetzt deswegen ist Frag ich mich warum ausgerechnet jetzt sie mit dem Haftbefehl kommt obwohl sie doch sieht das ich die Zahlung wieder 1.1 aufgenommen hab. ich kann nicht verstehen warum sie jetzt die Radikale schiene fährt wegen 130€....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es gibt keine Vereinbarung. Allein, dass man irgendwann mal was zahlt, dadurch ist doch keine Vereinbarung da. Eine Vereinbarung beinhaltet einen festen Abzahlungsplan, der auf zwei korrespondierenden Willenserklärungen fußt. Das gibt es hier nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das gibt es hier nicht.

Was es anscheinend auch nicht gibt, ist eine Kommunikation mit dem GV.
Das der dann auch nicht mehr lange Zeit verschwendet und weiter Briefe schreibt und stattdessen handelt wiedas Gesetz es zulässt ist auch verständlich.



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):


Der Betrag wurde direkt an die Gerichtsvollzieherin überwießen, ursprünglich waren es ja 234,30€ da 2x 50€ Überwießen sind jetzt noch 134,30€ offen erhalten hat sie es.

Im Dezember habe ich leider kein Bescheid gesagt, selbst wenn es jetzt deswegen ist Frag ich mich warum ausgerechnet jetzt sie mit dem Haftbefehl kommt obwohl sie doch sieht das ich die Zahlung wieder 1.1 aufgenommen hab. ich kann nicht verstehen warum sie jetzt die Radikale schiene fährt wegen 130€....


Das hat meine Frage nicht beantwortet. Haben Sie bei der Überweisung die DR Nr. als Verwendungszweck angegeben oder haben Sie gschrieben "ich überweise jetzt ma und nächsten Monat auch"?

Ich verstehe die Menschen nicht. Sie haben Zugang zum Internet, Sie werden ein Telefon besitzen. Gerichtsvollzieher haben Sprechstunden, und Zeiten, in denen sie telefonisch erreichbar sind (die stehen auf dem Brief, den Sie bekommen haben). Statt hier zu posten, rufen Sie doch dort einfach mal an, besser noch wäre, den GV während der Sprechstunde aufsuchen Belege vorlegen und fragen, ob man den Rest nicht auch in Raten zahlen kann.

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2017 22:12

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#23
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go421302-22):


Der Betrag wurde direkt an die Gerichtsvollzieherin überwießen, ursprünglich waren es ja 234,30€ da 2x 50€ Überwießen sind jetzt noch 134,30€ offen erhalten hat sie es.

Im Dezember habe ich leider kein Bescheid gesagt, selbst wenn es jetzt deswegen ist Frag ich mich warum ausgerechnet jetzt sie mit dem Haftbefehl kommt obwohl sie doch sieht das ich die Zahlung wieder 1.1 aufgenommen hab. ich kann nicht verstehen warum sie jetzt die Radikale schiene fährt wegen 130€....


Das hat meine Frage nicht beantwortet. Haben Sie bei der Überweisung die DR Nr. als Verwendungszweck angegeben oder haben Sie gschrieben "ich überweise jetzt ma und nächsten Monat auch"?

Ich verstehe die Menschen nicht. Sie haben Zugang zum Internet, Sie werden ein Telefon besitzen. Gerichtsvollzieher haben Sprechstunden, und Zeiten, in denen sie telefonisch erreichbar sind (die stehen auf dem Brief, den Sie bekommen haben). Statt hier zu posten, rufen Sie doch dort einfach mal an, besser noch wäre, den GV während der Sprechstunde aufsuchen Belege vorlegen und fragen, ob man den Rest nicht auch in Raten zahlen kann.

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2017 22:12



Klar hab ich bei der Überweißung die DR Nr. mit angegeben, sonst wäre das Geld ja nicht zuordbar ;)

Jetzt muss ich wohl da Anrufen, hatte gedacht aber das es so reicht, hatte ja auch seit 2 Monaten nichts von der gehört....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Meiner Einschätzung hast Du nur zwei Möglichkeiten:

Entweder zahlst Du den Restbetrag unter Angabe der DR-Nr. des Gerichtsvollziehers, so dass der Betrag dort rechtzeitig eingeht und informierst den Gerichtsvollzieher über Deine Zahlung oder Du erscheinst zum Termin und gibst eine Vermögensauskunft ab, womit Du in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen wirst.

Wenn Du weder zahlst und auch nicht am vorgegebenen Termin die Vermögensauskunft abgibst, musst Du mit der Verhaftung und der Unterbringung in eine Justizvollzugsanstallt rechnen. Du kannst die Verhaftung dann nur abwenden, wenn Du in dem Moment die Vermögensauskunft abgibst oder zahlst. Und in Haft bist Du solange bis Du die Auskunft abgibst, allerdings maximal für sechs Monate am Stück (und in der JVA-Dusche nicht die Seife fallen lassen).

Der Haftbefehl wurde vom Vollstreckungsgericht gegen Dich erlassen und der Gerichtsvollzieher wurde mit der Verhaftung beauftragt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
Ein Explizieter Betrag stand da nicht mit bei 50€ hab ich als angemessen betrachtet
O.k., das erklärt alles. Wie dir ja bereits mitgeteilt wurde ist das eben keine Vereinbarung. Was für dich angemessen erscheint werden andere wohl als völlig unangemessen ablehnen. Keine Vereinbarung, keine regelmäßigen Zahlungen => Vollstreckung

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab mich mal beim Gläubiger nei dem ich die Schulden hab per Mail gemeldet um zu Fragen ob man das nicht in 2 Raten noch machen könnte(Natürlich Freundlich mit Entschuldigung usw). können die da überhaupt noch was bewirken ?

Bei der Gerichtsvollzieherin kann ich erst Morgen Anrufen, haben ja leider so Komische Sprechzeiten, und werde sie auch noch um 2 Raten Bitten oder das Angebot wenn sie keine Raten Aktzeptiert den vollen Betrag dann am 31 zu Überweisen, wird dann wohl Verhungern aber da muss ich durch....

-- Editiert von go421302-22 am 23.01.2017 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Fragen Sie parallel dazu den GV, denn der hat zur Zt ja auch den Titel in der Hand. Ob Mails überhaupt - wenn da eine Antwort kommt - vom GV akzeptiert werden ist fraglich. Warum haben Sie den Gläubiger nicht angerufen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Fragen Sie parallel dazu den GV, denn der hat zur Zt ja auch den Titel in der Hand. Ob Mails überhaupt - wenn da eine Antwort kommt - vom GV akzeptiert werden ist fraglich. Warum haben Sie den Gläubiger nicht angerufen?


Ich habe keine Mail zum GV geschickt die Rufe ich Morgen an, die ist nur DI,MI,DO von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr erreichbar.

Gläubiger hab ich deshalb nicht Angerufen, weil ich nicht so gut darin bin zu Telefonieren und weil es Peinlich ist.

Und Freitag hab ich auch erst den Termin bei der Gerichtsvollzieherin.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum haben Sie den Gläubiger nicht angerufen?

Weil man in solchen Fällen besser was mit Substanz hat, Gespräche sind nich twirklich gut nachweisbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Das hat sich für mich jetzt nochmal zum guten gewendet, mir Wurde es jetzt von der Gerichtsvollzieherin gestattet es in 2 Raten zu Bezahlen.

Ich sollte mal Lernen doch mit Leuten zu Reden, bewirkt wunder war ne ganz Nette.

Danke für die Antworten hier!

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