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Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich

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Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich

Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 18 Parteien. Das Haus wurde vor ca. 5 Jahren von einem Bauträger aus einer Insolvenzmasse herausgekauft. Anfangs waren es noch alles Mietswohnungen. Nach und nach wurden alle Mietswohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft. Inzwischen sind alle Wohnungen verkauft und wir werden von einem Immobilienverwalter verwaltet.

Im Garten haben wir einen Öltank. Dieser wurde heute wieder mal gereinigt. Wir wurden von der Öltankreinigungsfirma darauf aufmerksam gemacht, dass inzwischen doppelwandige Öltanks Pflicht sind (seit 1999) und bei Nichteinhaltung sogar ein Bußgeld droht. Das habe ich inzwischen überprüft und es stimmt auch. Eine doppelwandige einzuziehen kostet ca. 5000,00 Euro. Kann ich da den Bauträger haftbar machen? Schließlich handelt es sich um einen versteckten Mangel der mich nun mit hohen Kosten konfrontiert.

Danke im Voraus.
Synci


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von syncmaster950p am 21.06.2012 13:10
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Beiträge zum Thema "Bauträger".


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>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Wenn das Haus vor 1999 gebaut wurde hat sich, denke ich,
die Sache erledigt.

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von xxsirodxx am 21.06.2012 15:08
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
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>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Hm, aber der Bauträger der uns die Hütte verkauft hat hat das Gebäude ca. 2007 erworben. Hat es uns dann weiter verkauft. Hätte er nicht prüfen müssen ob das Gebäude aktuellen Vorschriften entspricht?

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von syncmaster950p am 21.06.2012 16:57
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Gegenfrage: hättet ihr auch erkennen können, bevor ihr den Kauf getätigt habt...

Es stellt sich die Frage, ob ein Tank bei Änderung tatsächlich sofort getauscht werden muss, oder erst bei einer Sanierung.

Ist dies beim ersteren der Fall, dann hättet ihr einen Anspruch.

Ist dies beim zweiten der Fall, so habt ihr keinen.

In eurem Fall bleibt aber zu sagen, dass ihr euch nicht wirklich um alles gekümmert habt...

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von asd1971 am 22.06.2012 09:25
Status: Senior (100 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Ereignisse haben sich überschlagen.
Hat sich zwischenzeitlich erledigt.
Allen Helfern vielen herzlichen Dank.


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von syncmaster950p am 22.06.2012 10:52
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
In so einen Fall sind sicherlich alle (die auch geholfen haben) wohl auch daran interessiert, was sich ergeben hat...

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von asd1971 am 25.06.2012 08:25
Status: Senior (100 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Der Öltank war schon immer doppelwandig.
Ist aber halt einfach schon alt.
Die Tankreinigungsfirma hat nur Panik gemacht und wollte den Auftrag haben.
Inzwischen war ein Sachverständiger dort und hat uns die betriebsfähigkeit für weitere 5 Jahre bestätigt.
Dann muss er wahrscheinlch ausgetauscht werden.
Allen Helfern noch mals vielen Dank.

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von syncmaster950p am 25.06.2012 17:33
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Haftbarmachung Bauträger - Öltank in Erde ist nich
Ich empfehle dringend eine neue Firma...

Wenn die schon so reagiert, wird es bei anderen Sachen wahrscheinlich auch nicht viel besser...

Gruß

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von asd1971 am 26.06.2012 11:20
Status: Senior (100 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)


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