Haftaufschub problem mit Staatsanwalt

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
floty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftaufschub problem mit Staatsanwalt

Guten Morgen,
vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Es geht um eine Verurteilung eigentlich waren es 3 Monate mit Bewährung und in der Berufung hat der Staatsanwalt gewonnen und ich habe keine Berufung mehr. Da noch ein anderes Verfahren offen ist hieß es man wird eine Gesamtstrafe bilden und die kann noch zur bewährung ausgesetzt werden im Urteil bei der Berufung. Nun habe ich habe noch keinen Termin für das andere Verfahren aber den Strafantritt zum 10.08. Ich bin allein mit 3 Kindern und meine Mutti kann erst ab Oktober auf die Kinder aufpassen all das habe ich mit dem Jugendamt geklärt und die machen auch gerade noch ein schreiben fertig und leiten das an die Anwältin weiter die Haftaufschub beantragt.
Aber der Staatsanwalt hat irgendwie ein Problem mit mir was auch die Anwältin schon festgestellt hat. Ich habe also ein ungutes Gefühl das der Aufschub klappt wobei das Jugendamt meint in solchen fällen sollte man den Gewähren. Da es wirklich ein kleines vergehen ist und ich zum ersten mal ins Gefängnis muss.
Und Ich auch gerade noch in Theraphie bin wegen bipolarer Störung und einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung daher sieht auch die aussicht sehr gut aus das die neue Verhandlung mit einer bewährung raus geht. Nur der Herr Staatsanwalt macht was er will obwohl er weiß das dieses Urteil Gesamtstrafenfähig ist,
Also wo kann man das mit dem Haftaufschub eventuell noch hinschicken ? Das es noch jemand anderes sieht mir läuft ja auch die Zeit weg. Und wie sieht es mit einem Gnadengesuch aus? Ich bin seit der Verhandlung in der Tagesklinik. Und wie es aussieht trägt genau diese Krankheit einen großen teil daran wie es gelaufen ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also vor einem Monat waren es noch zwei Kinder, jetzt sind es drei Kinder, okay. Das Neugeborene wirst Du mit in den Knast nehmen können. Zumindest in vielen Frauengefängnissen gibt es ja inzwischen Mutter/Kind-Abteilungen.

Wie die Vollstreckungsbehörde entscheiden wird, das können wir hier nicht vorhersagen. Nur, mir ist es einfach zu platt, zu erklären, der Rest der Welt habe was gegen Dich. Ehe man zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wird, da muss schon eine ganze Menge vorgefallen sein. Vorher.

Klar, das Jugendamt ist immer dafür, dass jemand unentgeltlich für die Kids sorgt. Dann sind sie aus der Verantwortung. Auch finanziell. Ob die Vollstreckungsbehörde das beeindruckt, können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und wie sieht es mit einem Gnadengesuch aus? Kann man machen, hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Über ein Gnadengesuch wird auch nicht entschieden werden, da der ordentl. Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist und die Sache gesamtstrafenfähig ist und hinsichtlich der Gesamtstrafe noch kein Urteil ergangen ist.

Zitat:
Also wo kann man das mit dem Haftaufschub eventuell noch hinschicken ?


Nirgends, da die Staatsanwaltschaft halt dafür zuständig ist (eigentl. ein Rechtspfleger dort, nicht direkt der Staatsanwalt, wobei der die Sache aber an sich ziehen kann) Man sollte auch erst mal nicht pauschal davon ausgehen, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern einfach mal abwarten. Und selbst wenn, gibt es Rechtsmittel dagegen. Das sollte die Anwältin eigentl. wissen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.07.2017 14:12

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#4
 Von 
floty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber warum kommt dann der haftantritt obwohl es eine gesamtstrafe ist ? Zumal es sehr gut aussieht das diese auf bewährung ausgesetzt werden könnte. Aufgrund der Therapie etc

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Aber warum kommt dann der haftantritt obwohl es eine gesamtstrafe ist ?


Weil das Urteil grds. rechtskräftig und damit vollstreckbar ist. Für u.a. solche Fälle gibt es ja den Vollstreckungsaufschub. Der muss aber halt beantragt werden und wird nicht von Amts wegen gewährt. Und beantragt wurde er ja offenbar noch nicht.

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