Händlervertrag obwohl ich kein Händler bin und verschwiegener Mangel

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefan928
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händlervertrag obwohl ich kein Händler bin und verschwiegener Mangel

Man hat mich beim Autokauf so richtig übers Ohr gehauen und ich bin völlig ratlos.
Ich suche jetzt Wege, um den Kauf rückgängig machen zu können, falls das überhaupt möglich ist, oder auf irgendeine Art und weise Schadensbegrenzung zu betreiben, denn ich glaube, etwas anderes bleibt mir nicht. Ich bitte Sie mir zu helfen!
Ich habe vor über vier Wochen einen Nissan Terrano gekauft bei einem Autohändler in Backnang. Kein Vertragshändler, sonder der Kerl hatte ein kleines Büro neben einer Tankstelle, auf der seine Autos ausgestellt waren. Meine Freundin war dabei, als der Händler sagte, das Getriebe würde ölen. Ich konnte ihr daraufhin um 500 Euro runterhandeln und habe dann 5.500 Euro bezahlt. In den Vertrag schrieb der Händler „Getriebe- und Motorschaden“, um jegliche Gewährleistung „pro forma“ wie er meinte, auszuschließen. Ich war so naiv und hab ihm geglaubt und gestehe hiermit meine Grenzenlose Dummheit. Er hat außerdem einen „Händlervertrag“ mit mir abgeschlossen, obwohl ich kein Händler bin, sondern eine Privatperson. Ich kannte die Definition von „Händlervertrag“ zu dem Zeitpunkt aber nicht, dachte halt, dass er Händler ist und es dadurch wohl ein Händler-Vertrag sein wird.
Es kommt wie es kommen musste, der Wagen machte 2-3 Wochen nach den Kauf Geräusche und ich sah mir das Getriebe in der Werkstatt an. Beim Öffnen kam mir das Öl entgegen geschossen! Kollegen und Chef standen dabei, können es also bezeugen. Es hat offenbar jemand mutwillig Öl bis übers Normalniveau ins Getriebe gepresst, um die Geräuschbildung zu dämmen, deshalb war das Getriebe auch „ölig“!!! Es war einfach viel zuviel Öl drin und das wurde ständig wieder herausgepresst!
Gestern, also gerade mal 3 Tage später, ist mir das Getriebe auf der Autobahn quasi um die Ohren geflogen. Ein Knall, Kratzen, Schaben, und es ging nur noch der vierte Gang, alle anderen lassen sich nicht mehr einlegen, bzw. kratzen ohrenbetäubend laut! Auf dem Parkplatz roch man sofort ausgetretenes stinkendes Getriebeöl, es rann unten heraus.

So, was kann ich jetzt tun. Bitte sehen Sie davon ab, wie gutgläubig ich war, ich könnte mich dafür schlagen und ich habe daraus gelernt. Aber was kann ich jetzt tun?
Könnte die Tatsache, dass ich gar kein Händler bin, den Vertrag vielleicht nichtig machen? Er hat behauptet, ich hätte mich als einer ausgegeben, aber meine Freundin kann das Gegenteil bezeugen, und er hat keine Zeugen. Es handelt sich hierbei ja um einen arglistig verschwiegenen Mangel. Kann ich diesen trotz Ausschluß aus der Gewährleistung geltend machen? Was kann ich tun? Ich habe kein Geld für ein neues Getriebe und es ist noch dazu ein Auto mit Allrad-Antrieb, was die Reparatur bestimmt nicht einfacher, und auch nicht billiger macht.
Wäre sehr dankbar für Rat, ich weiß gerade nicht mehr weiter

Viele Grüße, Stefan

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....nach Sachlage verstehts du etwas von Fahrzeugen scheint mir, weiterhin wurdest du
auf das ölige Getriebe aufmerksam bzw wurde im Kaufvertrag erwähnt (!), da ist es verwunderlich, dass du das Fahrzeug dennoch gekauft hast.
Soweit so schlecht.

Betrachten wir mal arglistige Täuschung:
Würde das Getriebe bei normaler Füllung ölen, so wäre das wie o.g. vertraglich i.O.
Aber wie jetzt beweisen, dass das Getriebe bewußt überfüllt wurde, um übermäßige Geräusche zu übertäuschen?

Man könnte zwar den Vertrag dahingehend anfechten, dass es ein verkehrter Vertrag war
(Händler-Händler), fraglich wäre, ob der Inhalt dann gänzlich aufgehoben wäre.
Wäre es so, dann wäre der Hinweis auf Getriebeschaden ja auch aufgehoben und der Händler müßte für 2 Jahre Gewährleistung haften.
Ich kann mir aber vorstellen, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung zu Gunsten des Händlers dieser Hinweis bestand haben würde, es sei es wird arglistige Täuschung angenommen.
Nun hast du offensichtlich selbst/oder andere an dem Getriebe herumgebastelt, das macht die Sache nicht einfacher.


Fazit: Ich würde alle Fakten zusammentragen,
Geschehen, Zeugen und Vertrag, dieses durch richtiges Auftreten beim Händler vortragen oder sogar besser von einem Anwalt vortragen lassen und auf einen Vergleich hinarbeiten.

mfg




-- Editiert von belle am 02.11.2006 19:35:40

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich bin ja immer der Meinung, daß man als Kunde seine Rechte durchsetzen soll, aber wenn der Händler in den Vertrag schreibt "Motor- und Getriebeschaden", was soll dann noch arglistig getäuscht sein, Getriebe ist doch wie versprochen kaputt.
Selbst wenn der Händler aufgrund des "Händlervertrages" 2 Jahre Gewährleistung geben muss, so hat er doch genau den aufgetretetenen Schaden im Kaufvertrag vermerkt, den Kunden informiert und dieser hat TROTZDEM das Fahrzeug gekauft.

Da dürfte m.M. nach rechtlich nicht mehr viel drin sein.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Alles soweit richtig, nur der Form halber noch:

fraglich wäre, ob der Inhalt dann gänzlich aufgehoben wäre.
Wäre es so, dann wäre der Hinweis auf Getriebeschaden ja auch aufgehoben und der Händler müßte für 2 Jahre Gewährleistung haften.


Das ist nicht logisch. Wäre der Vertrag nichtig, wäre Kfz gegen Geld zurückzugeben und es gäbe keine Rechtsgrundlage für Gewährleistungsansprüche.

Der Vertrag ist aber nicht nichtig, es wäre nur eine in soweit unschädliche Falschbezeichnung als 'Händlervertrag', sodaß der VK Gewährleistung geben muß, aber natürlich der Schadenshinweis weiterhin Vertragsbestandteil bleibt, sodaß da kaum etwas zu holen ist.
Außer man kann durch glaubwürdige Zeugen beweisen, daß der VK den K insofern irregeführt hat, daß er den Motor- und Getriebeschaden nur 'pro forma' in den Vertrag aufgenommen hat, ansonsten aber Mängelfreiheit dieser Teile zugesichert hat.

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