Vor 5 Monaten kaufte ich bei einem Autohändler einen gebrauchten PKW. Der Händler vermerkte im Kaufvertrag 1 Jahr Händlergarantie. Seit gestern macht der Wagen Probleme beim Schalten mit der Automatik. Ist das ein berechtigter Reklamationsfall den der Händler regeln muss? Danke
-----------------
""
Händlergarantie Gebrauchtwagenkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
Laufleisstung des Fahrzeugs?
-----------------
""
58000 km
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Worauf lesen-denken-handeln
hinaus will ist die Differenzierung zwischen Mangel und Verschleiß. Dieses PDF-Dokument vom ADAC hilft ein Bauchgefühl für die Unterscheidung zu geben.
Desweitern glaube ich das hier wieder keine Unterscheidung der Begrifflichkeiten "Garantie" und "Gewährleistung" stattgefunden hat.
Das Einfachste wäre dem Händler den Wagen zum Händler zu bringen und zu sagen: "Da mach mal", bevor die berühmten 6 Monate um sind. Warum 6 Monate?
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Also zusammengefasst, mach dich auf dem Weg zum Händler.
Bei einem Kilometerstand von deutlich unter 100.000 km, wird "meistens" von einem Mangel ausgegangen.
Du solltest dir vorab vielleicht noch folgende Frage beantworten.
Anhängerkupplung, sehr viel Hängerbetrieb mit hoher Last??
-----------------
""
Welche Garantien hat der Händler denn versprochen? Was steht denn in seinen Garantiebedingungen?
-----------------
" "
Ich habe mir den Kaufvertrag jetzt nochmal angesehen, ein Jahr Gewähleistung steht unter besondere Zusicherungen.
-----------------
""
Da offenbar gar keine Händlergarantie vorliegt, sondern "nur" die gesetzliche Gewährleistung, ist jetzt Eile angesagt.
Denn die Beweislastumkehr gilt nur 6 Monate, danach muss der Kunde beweisen das ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt wenn der Händler sich quer stellt.
Also den Mangel schnellstens melden, schriftlich mit Zustellnachweis.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten