Händlergarantie Gebrauchtwagenkauf

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Händlergarantie Gebrauchtwagenkauf

Vor 5 Monaten kaufte ich bei einem Autohändler einen gebrauchten PKW. Der Händler vermerkte im Kaufvertrag 1 Jahr Händlergarantie. Seit gestern macht der Wagen Probleme beim Schalten mit der Automatik. Ist das ein berechtigter Reklamationsfall den der Händler regeln muss? Danke

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Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Laufleisstung des Fahrzeugs?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

58000 km

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Worauf lesen-denken-handeln hinaus will ist die Differenzierung zwischen Mangel und Verschleiß. Dieses PDF-Dokument vom ADAC hilft ein Bauchgefühl für die Unterscheidung zu geben.

Desweitern glaube ich das hier wieder keine Unterscheidung der Begrifflichkeiten "Garantie" und "Gewährleistung" stattgefunden hat.

Das Einfachste wäre dem Händler den Wagen zum Händler zu bringen und zu sagen: "Da mach mal", bevor die berühmten 6 Monate um sind. Warum 6 Monate?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Also zusammengefasst, mach dich auf dem Weg zum Händler.
Bei einem Kilometerstand von deutlich unter 100.000 km, wird "meistens" von einem Mangel ausgegangen.

Du solltest dir vorab vielleicht noch folgende Frage beantworten.

Anhängerkupplung, sehr viel Hängerbetrieb mit hoher Last??


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Welche Garantien hat der Händler denn versprochen? Was steht denn in seinen Garantiebedingungen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe mir den Kaufvertrag jetzt nochmal angesehen, ein Jahr Gewähleistung steht unter besondere Zusicherungen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Da offenbar gar keine Händlergarantie vorliegt, sondern "nur" die gesetzliche Gewährleistung, ist jetzt Eile angesagt.

Denn die Beweislastumkehr gilt nur 6 Monate, danach muss der Kunde beweisen das ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt wenn der Händler sich quer stellt.



Also den Mangel schnellstens melden, schriftlich mit Zustellnachweis.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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