Habe vor einem Jahr eine Angelrute gekauft, diese rostet nun und ein Rutenring ist gebrochen. Der Händler hat die Infos samt Bilder an den Hersteller weitergeleitet, dieser sagt ich würde eine Ersatzrute bekommen. Jedoch soll ich die fehlerhafte Rute an den Händler zurück schicken. Er weigert sich jedoch mir die Rücksendekosten zu erstatten, trotzdem ich Ihn auf meine Rechte hingewiesen habe.
"Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB
hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Was mach ich nun? Ich meine verklagen wegen 8€ ist ein wenig überzogen.
Händler verweigert Rücksendekosten zu erstatten.
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
das kommt ganz darauf an, wie das abgewickelt wird, über die Gewährleisstung oder Garantie des Herstellers?
Bei Garantie: Hier legt der Garantiegeber die Spielregeln fest! Wenn dieser sagt, du sollst die Versandkosten tragen, dan ist das so.
Bei Gewährleisstung: Hier trägt der VK die Versandkosten, dass ist richtig. Nur gibt es da noch ein Problem! Der Kauf ist schon länger als 6 Monate her, sprich du musst BEWEISEN, dass der Mangel schon bei Übergabe an dich vorgelegen hat. Den Nachweis wirst du so gut wie nicht erbringen können.
Hier hat der Hersteller wohl eine Abwicklung über Garantie angeboten, wohl einfach und unkompliziert so wie sich das liest. Ich würde an deiner Stelle das Angebot annehmen und die Versandkosten übernehmen...
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