Händler versendet Ware mit falschem Label, will Ware zurück aber kann Produkt nicht ersetzen

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
jagc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Händler versendet Ware mit falschem Label, will Ware zurück aber kann Produkt nicht ersetzen

Guten Tag,

ich hoffe mir kann wer helfen damit ich nicht völlig auf der falschen Fährte bin. Ich konnte leider keinen Fall finden der genauso zu trifft.

Sagen wir ein Kunde kauft auf der Seite eines sehr großen Onlinehändlers ein Produkt, einen Drucker.
Dieser war ein Restposten und dadurch nochmal stark rabattiert, als neu (retail) vermerkt und der Kunde hat die Ware prompt gekauft. Es gibt eine Rechnung, auf dieser steht "Drucker GP XYZ 1050" und eine Seriennummer für die spezielle Einheit.

Am nächsten Tag kommt das Paket an, es handelt sich aber um das Produkt "GP XYZ 2040". Beide Drucker haben beinahe den selben Durchsatz an Blättern pro Minute, sind vom selben Hersteller, das gelieferte Produkt ist allerdings von der nächsten Generation mit einigen Ergänzungen und ist effizienter und da es wie erwähnt neuer ist und kein Auslaufmodell, auch etwas teurer.
Jedoch ist auch die Seriennummer identisch mit der auf der Rechnung (falls das relevant ist), scheinbar ist jedoch im Lager etwas schief gelaufen und so wurde das gelieferte Produkt falsch gelabelt.

Der Kunde wundert sich doch zögert zunächst nicht lang und meldet sich guten Willens beim Händler, ihm wird dort jedoch mitgeteilt, dass es sich um keine Ersatzlieferung handelt und so wird der Kunde aufgefordert das gelieferte Produkt zurückzuschicken oder die Differenz der Kaufpreise zu begleichen.
Da es das ursprüngliche Produkt welches der Kunde kaufen wollte nicht mehr gibt bzw. angeboten werden kann, kann man ihm leider nur eine Rückerstattung des Kaufpreises anbieten.

Hat der Kunde in diesem Fall ein Recht auf die ursprüngliche bestellte Ware bzw. entsprechenden Ersatz oder muss er sich mit der Rückerstattung des Kaufpreises zufrieden geben?

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

hier müsste man mal den ganz genauen Wortlaut von alledem wissen, was geschrieben oder gesagt wurde!!!

Der Händler kann den Vertrag wegen Irrtums anfechten, was evtl jeh nach Wortlaut auch geschehen ist.

Sollte dem so sein :

Zitat:
Hat der Kunde in diesem Fall ein Recht auf die ursprüngliche bestellte Ware bzw. entsprechenden Ersatz
Nein.
Zitat:
muss er sich mit der Rückerstattung des Kaufpreises zufrieden geben?
Ja.



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#2
 Von 
jagc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

hier müsste man mal den ganz genauen Wortlaut von alledem wissen, was geschrieben oder gesagt wurde!!!



Es wurde in einer Mail eines Logistikmitarbeiters geschrieben, dass es sich "scheinbar" um einen Fehler bei der Kommissionierung handelte, der dazu führte, dass aus Versehen das andere Produkt geliefert wurde.
Edit:
Genauer möchte ich vorsichtshalber öffentlich noch nicht drauf eingehen. Der Kunde wurde nacheinander im Mailaustausch gebeten ein Foto von der Verpackung zu machen, dann von einem separaten Labeln des Händlers (dort steht die Bezeichnung des vermeintlichen Artikels drauf), dann hineinzuschauen ob es sich tatsächlich um das Produkt von der Verpackung handelt, und anschließend oben erwähnte Bitte.


-- Editiert von jagc am 13.09.2017 16:03

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Genauer möchte ich vorsichtshalber öffentlich noch nicht drauf eingehen
Dann wird man auch nichts weiter dazu sagen können...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jagc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Genauer möchte ich vorsichtshalber öffentlich noch nicht drauf eingehen
Dann wird man auch nichts weiter dazu sagen können...


Ich könnte den Inhalt des Schriftverkehrs anonymisiert privat versenden falls die kein Problem ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von jagc):
Ich könnte den Inhalt des Schriftverkehrs anonymisiert privat versenden falls die kein Problem ist?

Ja, das wäre hilfreich ...



Hast Du als Verbraucher oder als Unternehmer bestellt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
jagc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

PMs wurden verschickt, habe als Verbraucher bestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

1. Zurücksenden muss der Verbraucher gar nichts, schon gar nicht auf eigene Kosten. Er muss die Ware nur nach Terminvereinbarung zur Abholung bereithalten
2. Der Verkäufer kann anfechten, dann wäre der Vertrag nichtig wenn die Anfechtung korrekt ist.
Anfechtung meint aber etwas mehr als "da muss was schief gelaufen sein".
3. Eine Anfechtung befreit nicht davon für den entstandene Schaden (z.B. durch Ersatzkauf) aufzukommen.



Ich würde jetzt mal nach Ersatzangeboten suchen und diese als Beweis sichern.
Ansonsten würde ich jetzt erst mal die Kommunikation einstellen und abwarten, ob die sich noch mal melden.



Wie hoch ist die Preisdifferenz?
Wäre die gelieferte Ware denn als Ersatz akzeptabel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jagc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1. Zurücksenden muss der Verbraucher gar nichts, schon gar nicht auf eigene Kosten. Er muss die Ware nur nach Terminvereinbarung zur Abholung bereithalten
2. Der Verkäufer kann anfechten, dann wäre der Vertrag nichtig wenn die Anfechtung korrekt ist.
Anfechtung meint aber etwas mehr als "da muss was schief gelaufen sein".
3. Eine Anfechtung befreit nicht davon für den entstandene Schaden (z.B. durch Ersatzkauf) aufzukommen.



Ich würde jetzt mal nach Ersatzangeboten suchen und diese als Beweis sichern.
Ansonsten würde ich jetzt erst mal die Kommunikation einstellen und abwarten, ob die sich noch mal melden.



Wie hoch ist die Preisdifferenz?
Wäre die gelieferte Ware denn als Ersatz akzeptabel?


Ich habe über das EHI Portal des Shops (vergibt Gütesiegel) eine Beschwerde eingereicht, den Fall dort erläutert und werde schauen ob sich das Problem "von allein" klärt, momentan sehe ich mich aber auch (wer hätte es gedacht) noch eindeutig im Recht nach all dem was ich heute zu dem Thema gelesen habe (im Rahmen meines recht knapp bemessenem Wissen über das Kaufrecht). Einen Präzedenzfall konnte ich leider nicht finden.

Danke für den Tipp, ich werde schon mal nach Angeboten suchen. Neu musste man schon 40% mehr dafür bezahlen wenn der Artikel nicht gerade im Angebot ist, ich sage mal grob 90-100€ mehr. Ich korrigiere: Neu und sofort verfügbar kostet der Artikel beinahe das 3-fache, jedoch finden sich hin und wieder Sonderangebote für knapp 100€ über dem Kaufpreis in diesem Fall.
Die mir gelieferte Ware ist für mich mehr als akzeptabel, wenn dann so gar eher ein kleines Upgrade, weshalb ich ursprünglich dachte es wäre als Ersatzlieferung gedacht, der Artikel ist auf der Seite des Händlers für etwas unter 200€ mehr gelistet, auf Grund der aktuellen Marktlage. Weshalb es umso ärgerlicher wäre das ursprüngliche Topangebot verwehrt zu bekommen.


-- Editiert von jagc am 13.09.2017 22:03

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