Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
PatrikG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Hallo liebe Leute.
Ich schreibe hier zum ersten mal, weil der Händler bzw. der Zulieferer von ihm mir mittlerweile ordentlich auf den Senkel geht. Ich bin wohnhaft in Österreich und habe das Gerät ebenfalls in Österreich erworben.
Es geht um eine Grafikkarte (Preis von 352,15€), welche ich im Dezember 2015 erstanden habe. Sie ist nun defekt (Seit Anfang Juli). Der Fehler ist reproduzierbar und im Internet lassen sich ebenfalls viele Leute mit dem selben Fehler finden.
Nun zu meinem Problem: Eigentlich wollte ich die Reklamation direkt über den Hersteller abwickeln. Allerdings verwies er mich weiter an den Händler, wo ich das Gerät erworben hatte.
Schön und gut, Formular ausgefüllt und im Geschäft vorbeigebracht. 2 Tage später kam eine E- Mail, dass die Grafikkarte einer Sichtprüfung unterzogen wurde. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Garantieabwicklung mit dem Hersteller kostenlos und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für mich durchgeführt werde.
Nach etwas mehr als 3 Wochen habe ich dann nachgefragt wie der Status ausschaut. Zurück kam die Antwort, dass vom Hersteller/Vorlieferanten eine Zeitwert- Gutschrift von 159,72€ gutgeschrieben wurde. Auf meine Frage, was mit der Grafikkarte sei wurde nicht eingegangen. Ich antwortete, dass ich die Zeitwertgutschrift nicht annehme da ich kein Ersatzgerät mit der gleichen Leistung erhalten kann. Weder im Einzelhandel noch gebraucht. Die darauffolgende Antwort war, dass auf die Dauer leider kein Einfluss genommen werden kann. Ich meinte, ich sei geduldig. Parallel dazu habe ich den Hersteller mit der Seriennummer angeschrieben und gefragt, ob das Gerät eigentlich schon eingetroffen sei. Auch nichts.
Nun ist der 13.09, habe erneut nachgefragt und gesagt, dass ich entweder die Grafikkarte vom Zulieferer zurück haben möchte, oder er diese umgehend an den Hersteller schicken soll. Der Händler meinte, dass die Abwicklung im Rahmen der Garantie abgeschlossen und die Angelegenheit von ihrer Seite aus erledigt ist. Die Gutschrift in der Höhe von 159,72€ wartet nach wie vor auf eine Überweisung auf mein Konto. Kontaktdaten zum Zulieferer wurden trotz mehrmaliger Anfrage nicht weitergegeben. Die Grafikkarte kann nicht an mich zurückgeschickt werden.

Nun meine eigentliche Frage: Ich bin nach wie vor rechtmäßiger Eigentümer des Gerätes, richtig? Ist es möglich das Gerät zurück zu erhalten, damit ich eine richtige Garantieabwicklung über den Hersteller durchführen lassen kann? Wie berechnet sich der Zeitwert? Ich plante das Gerät noch mindestens 2 Jahre zu benutzen, und es ist wirklich schade um das viele Geld.

Ich freue mich auf eine Antwort, und hoffe dass es halbwegs klar formuliert wurde.
Liebe Grüße, Patrik

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wie wäe es mit einem Österreichischen Forum, da es hier dann ja doch um österreichisches Recht geht, nicht deutsches...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PatrikG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

wie wäe es mit einem Österreichischen Forum, da es hier dann ja doch um österreichisches Recht geht, nicht deutsches...

Ich dachte, dass EU Recht gültig ist, ausserdem hat die Seite keine Deutsche Domain, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass die Hilfe universell und nicht ausschließlich nur für Deutschland bestimmt ist.
Sollte das nicht so sein, dann tut es mir leid, und werde im Rechtsloch Österreich ein Forum suchen.
Danke für den Hinweis!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen