Servus zusammen,
folgende Sachlage:
Im Januar 2016 habe ich mir bei einem Händler einen gebrauchten A4 gekauft. Ich habe mich über den Händler erkundigt und konnte nichts negatives feststellen. Bei der Probefahrt war auch alles i.O. Also gekauft...
Nach ca 20000 km war der erste Service dran, welchen ich in einer Audi Vertragswerkstatt machen lassen wollte. Hier habe ich gleich gefragt, ob ich denn eine Historie von dem Fahrzeug haben könnte. Aussage war nur: "Nein, das geht nicht, wegen dem Datenschutz vom Vorbesitzer." Naja gut..
Also zur nächsten Vertragswerkstatt (eine sehr große Filiale, sehr bekannt), hier bekam ich die selbe Antwort.
Jetzt, einanhalb Jahre später, habe ich über 5 Ecken meine Historie zufällig erhalten.
Und der Schreck: Unfallfahrzeug! Die komplette rechts Seite + Dach wurde erneuert, lackiert etc.
Im Kaufvertrag stand nichts von einem Unfallwagen, auch mündlich habe ich damals explizit nachgefragt.
Im Kaufvertrag ist ein "Kästchen" zum Ankreuzen, neben dem steht:
"Fahrzeug ist nicht unfallfrei" , dieses ist jedoch nicht markiert!!
Ich wollte am Montag nach Kroatien fahren und schreibe deshalb hier. Werde mich jedoch morgen vom ADAC beraten lassen...
Ich möchte heute Nacht nur gut schlafen und würde gerne wissen, ob ich denn generell Chancen hätte, irgend etwas zu erreichen..
Mit freundlichen Grüßen & vielen Dank schonmal
Lukas
Händler, Unfallwagen
24. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2017 | 23:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler, Unfallwagen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. August 2017 | 01:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatDie komplette rechts Seite + Dach wurde erneuert :
Muss ja nicht von einem Unfall stammen.
Also erst mal schauen, obs da nicht noch mehr Details gibt.
#2
Antwort vom 25. August 2017 | 09:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Morgen,
wie soll ich das denn herausfinden.
Mehr als die Fahrzeughistorie kann ich ja nicht Anfordern.
Oder meinst du, dass ganze über einen Gutachter zu machen?
Naja, wenn die komplette rechte Seite, von vorne bis hinten defekt war + das Dach, deutet das meiner Meinung nach, nach einem Unfall hin.
Gruß
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. August 2017 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatwie soll ich das denn herausfinden. :
In der Historie steht nur
ZitatDie komplette rechts Seite + Dach wurde erneuert, lackiert etc. :
drin?
VorVorbesitzer / VorVoreigentümer fragen, was da war und ob er noch Belege hat wäre eine Möglichkeit.
Oder den Verkäufer damit konfrontieren, eventuell knickt er ja direkt ein?
Zitatdeutet das meiner Meinung nach, nach einem Unfall hin. :
Nur weil es darauf hindeutet, ist es ja noch kein Fakt.
"Ich glaube" ist gut wenn man dem bevorzugten Höheren Ween huldigt, aber nicht in einer rechtlichen Auseinadersetzung. Da braucht es Fakten.
#4
Antwort vom 25. August 2017 | 09:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
VorVorbesitzer / VorVoreigentümer fragen, was da war und ob er noch Belege hat wäre eine Möglichkeit.
Oder den Verkäufer damit konfrontieren, eventuell knickt er ja direkt ein?
[/quote=Harry van Sell]
Das werde ich heute Nachmittag auch tun.. Mal sehen was er sagt.
Die Fakten werd ich mir die Tage besorgen.. Habe auch noch eine alte Rechnung der Vorbesitzerin, die werde ich mal telefonisch kontaktieren.
Gruß
#5
Antwort vom 25. August 2017 | 20:02
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 29x hilfreich)
Der von dir genannte Schaden könnte mehrere Ursachen haben z.B. Vandalismus, Unwetterschaden...
Also erstmal herausfinden was da repariert wurde.
Und jetzt?
Schon
267.064
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
25 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten