Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verkehrsrecht » 
Hälftige Schadensteilung bei ungeklärter Kollision - 1/1
vom 30.07.2010   |   1863 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Verkehrsrecht

Hälftige Schadensteilung bei ungeklärter Kollision

Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten oder infolge Unaufmerksamkeit nicht rechtzeitig auf eine Hindernis oder das Fehlverhalten eines Vorausfahrenden reagiert hat.

Mehr zum Thema:
Schaden   Unfall  

Kann jedoch bei einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge nicht eindeutig festgestellt werden, ob der eine Fahrer aufgefahren ist oder der andere zurückgesetzt hat, so müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden  tritt in diesem Fall zurück (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15. April 2010 (AZ: 6 U 205/09).

Dies hatte bereits das KG Berlin in seiner Entscheidung vom 06.12.2004 (AZ: 12 U 28/04) entschieden, in welcher es darüber hinaus festgestellt hat, dass ein Sachverständiger ohne besondere Anhaltspunkte nicht feststellen könne, ob ein am Unfall beteiligtes Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rückwärts gegen den Unfallgegner gerollt ist oder ob umgekehrt das andere Fahrzeug vorwärts fahrend gegen den Unfallgegner gestoßen sei.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.

123recht.net ist Rechtspartner von:

327709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

93976
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal