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Häftlingen dürfen wegen menschenunwürdiger Haft klagen

AFP VOM 18.6.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 1996 Aufrufe
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Häftlinge, Toilette, Gefängnis

Bis zu 30 Euro pro Tag wegen Toiletten ohne Sichtschutz

In Nordrhein-Westfalen kann eine Reihe von Häftlingen auf Schmerzensgeld hoffen, weil sie in Gefängnissen menschenunwürdig untergebracht worden waren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Demnach erhalten nun etwa 30 Häftlinge Prozesskostenhilfe, um Amtshaftungsklagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen einreichen zu können. Zur Begründung hieß es, von einer menschenwürdigen Unterbringung könne "kaum mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als fünf Quadratmeter Grundfläche für sich zur Verfügung standen".

Laut Urteil liegt zudem ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, wenn die Toilette in der Zelle nicht durch einen Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz abgegrenzt war. Die klagenden Häftlinge können dem OLG zufolge nun je nach Einzelfall auf Entschädigungen in Höhe von 10 bis 30 Euro pro Tag hoffen.

Beim OLG sind seit Ende des vergangenen Jahres insgesamt über 60 ähnlich gelagerte Fälle anhängig. Die Verfahren betreffen die Unterbringungssituation in den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede I, Bochum, Dortmund, Detmold, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Werl.

18. Juni 2008 - 16.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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