Haben volljährige Kinder Anspruch auf Kindergeld?
Von Rechtsanwältin Grit Böhm 6.7.2009 | Ratgeber - Steuerrecht | 8246 Aufrufe Mehr zum Thema:Kindergeld
Auch volljährige Kinder können einen Anspruch auf Kindergeld haben.
Dies gilt dann, wenn sie sich in der Ausbildung befinden und nicht mehr als 7.680 Euro verdienen. Bei dieser Grenze handelt es sich um den Nettobetrag abzüglich der Werbungskosten.
Grit Böhm
Dessau
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Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsrecht
Für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird dann Kindergeld gewährt, wenn die Zeit zwischen den Ausbildungen höchstens 4 Monate beträgt.
Das Finanzgericht Münster hatte nunmehr die Frage zu klären, ob das Kind, welches zwischen den Ausbildungen vollerwerbstätigt ist und dadurch die Grenze von 7.680 im Jahr Euro überschreitet, für dieses Jahr einen Kindergeldanspruch hat.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Familienkasse den Anspruch verneint, da die Unterbrechung weniger als 4 Monate betragen habe, wodurch in dieser Zeit grundsätzlich Kindergeld gewährt werden könne. Demzufolge müssen auch die gesamten Einkünfte zur Ermittlung des Einkommens herangezogen werden. Da damit die Grenze überschritten war, entfalle der Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr.
Dem folgte das Finanzgericht Münster nicht. Mit Urteil vom 31.03.2009, Az. 1 K 4425/08 Kg, AO wurde entschieden, dass für die Monate der Vollerwerbstätigkeit kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Daher kann auch das daraus erzielte Einkommen nicht berücksichtigt werden.
Im Ergebnis wurde dem Kläger, welcher Kindergeld für seine volljährige Tochter eingeklagt hatte, der Anspruch auf Kindergeld für die Monate der Ausbildung zuerkannt.



