Haben Mitarbeiter immer Anspruch auf Vergütung von Überstunden?

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Dauerthema Überstundenvergütung

Diese Frage stellen uns häufig unsere Mandanten, mit steigender Tendenz. Denn Arbeitnehmer leisten zunehmend mehr Überstunden. Ihre Arbeitszeit weicht häufig von den vertraglich vereinbarten Stunden ab. In unserer Praxis sind Überstunden mittlerweile ein Dauerthema. Die Gründe für den Anstieg von Mehrarbeit sind unterschiedlich. Zum einen sind bei vielen Arbeitgebern die Auftragsbücher gut gefüllt, so dass in den Betrieben Mehrarbeit angeordnet werden. Andererseits ist zu beobachten, dass viele Arbeitnehmer länger arbeiten, um ihren Job nicht zu verlieren oder um befördert zu werden. Nicht selten häufen sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses 1000 oder mehr Überstunden an. Als notwendiges Übel werden sie in Kauf genommen. Spätestens jedoch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen viele Arbeitnehmer die Vergütung für die geleistete Mehrarbeit geltend.

Ob der Arbeitgeber jedoch die Überstunden bezahlen muss, hängt entscheidend vom Einzelfall ab. So enthalten viele Arbeitsverträge die Klausel, dass „ Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind “. Eine solche Klausel ist jedoch unwirksam, wenn ein Arbeitnehmer ein normales Gehalt verdient. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 22.02.2012. Der Kläger war als Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttolohn von 1.800,00 EUR bei einer beklagten Spedition tätig. Der Kläger sollte ohne besondere Vergütung zur Mehrarbeit verpflichtet sein. Das Bundesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber beliebig viele Überstunden anordnen könne und sich hierdurch das monatliche Gehalt erheblich reduziere.

Marcus Alexander Glatzel
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Anders sieht es jedoch bei Angestellten aus, die „ Diensten höherer Art “ erbringen bzw. bei Angestellten mit außertariflicher Bezahlung . Diese Gruppe kann nicht unbedingt eine Vergütung von Überstunden erwarten.

Unser Tipp:

Machen Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden geltend, so müssen sie beweisen, dass diese geleistet worden sind. Daher raten wir Arbeitnehmern, stets für alle Fälle ihre Überstunden zu erfassen. Hierbei sollte in Form eines Tagesbuchs konkret aufgeschrieben werden, an welchen Tagen Überstunden geleistet und was getan worden ist. Ansonsten sollten nicht Überstunden über einen längeren Zeitraum angehäuft werden, da der Verfall der Ansprüche durch Ausschlussfristen droht. Diese stehen im Vertrag bzw. Tarifvertrag.

Arbeitgebern raten wir, ihre Arbeitsverträge prüfen zu lassen. Ein schlanker Arbeitsvertrag ohne viele „kritische Klauseln“ ist oftmals im Ergebnis sinnvoller. Denn unwirksame Klauseln können unkalkulierbare Kosten für den Arbeitgeber verursachen und sich als Kostenfalle entpuppen.

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