Hallo zusammen
ich hab grossen Mist gebaut glaube ich.
Hatte mich im Juli bei WWW.FASTLOAD.TV registriert zum
kostenlosen Test. Ich hab auch damals natürlich gelesen dass es nach dem Test kostenpflichtig wird, hab aber vergessen zu kündigen.
Anfang August kam die Rechnung, hab ich natürlich nicht bezahlt hab ich eh kein Geld für (harz4). Dann hab ich einfach eine Email geschickt dass ich mich da nicht angemeldet habe.
Daraufhin kam noch eine Mahnung die hab ich ignoriert dann wars auch ruhig.
Jetzt bekomm ich einen Brief von der Kriminalpolizei (Ladung zur Vernehmung). Ich glaub ich muss da auch nicht hingehen einfach ignorieren oder?
Ich hab den Kripobeamten mal angerufen weil es im Brief nur drinstand "Leistungskreditbetrug" also Betrug glaub ich.
Da hat er gesagt es wäre wegen Fastload.tv weil die Ermittlungen ergeben hätten, dass die Anmeldung über meinen DSL Zugang und meinen Emailaccount erfolgten.
Auch haben die wohl alles gespeichert was ich gesucht habe und runtergeladen habe. Wenn ich mich recht erinnere war da auch ziemlich verbotenes Material dabei.
Was soll ich machen? Bitte bitte
Gruss
Iggypop
Habe Anzeige von FASTLOAD.TV wegen Betrug bekommen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Tatsächlich müssen Sie zur Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Sie müssen sich auch nicht abmelden.
Wenn Sie bei dem Laden angemeldet waren und sogar Leistungen bezogen haben und nicht gekündigt haben, besteht der Zahlungsanspruch. Soweit der zivilrechtliche Teil.
Zum Strafrecht: Sollten Sie bereits bei Vertragsschluss gewusst haben, dass Sie die Kosten nicht tragen können (Hart4), steht in der Tat der Verdacht des Leistungsbetruges im Raume. Dieser Verdacht muss allerdings durch die Staatsanwaltschaft bewiesen werden.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Soll das dein Ernst sein? Gleich von der Kriminalpolizei? Seit wann zeigen solche Firmen die Leute an?
Betreiber: Oxyron s.r.o. - Stefanikova 7 - 81106 Bratislava - SLOWAKEI
Aber, fair und ehrlich sind die (nach meinem ersten Eindruck) schon, die Vertragszeit und die danach entstehenden Kosten werden aufgelistet.
Leistungskreditbetrug:
Hört sich so an, als hättest du die Kontodaten einer anderen Person benutzt.
'Da hat er gesagt es wäre wegen Fastload.tv weil die Ermittlungen ergeben hätten, dass die Anmeldung über meinen DSL Zugang und meinen Emailaccount erfolgten.'
Benutzt du ein ungeschütztes WLAN? Denkbar wäre auch, dass jemand sich mit deinem Anschluss angemeldet hat und dein E-Mail-Passwort weiß.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hast du vielleicht noch ein anderes problem? wenn die fastload fritzen mit einer boni-auskunft beweisen könnten, dass du zum zeitpunkt der beauftragung zahlungsunfähig warst (z.b. wegen einer eidestattlichen versicherung) kannst du auch noch wegen eingehungsbetruges belangt werden.
das würde bedeuten, dass du dir eine dienstleistung verschafft hast, die du nicht bezahlen kannst. ist -wie bereits erwähnt- durch eine einfache bonitätsprüfung beleg bar.
daher weiss ich nicht ob es so klug wäre die polizei dumm sterben zu lassen. vielleicht solltest du dir einen anwalt nehmen, schließlich steht hier ein straftatbestand im raum...
gruß, jörg
Hey, wie ist es ausgegangen? Bin auch auf die reingefallen!
hab dann bezahlt, und jetzt schicken sie mir eine neue Rechnung...
Beste Grüsse
*Bin auch auf die reingefallen!*
Warum reingefallen???? Bist du des lesens unkundig? Steht doch sogar fett gedruckt da welche Kosten entstehen.....
Hallo Mirk,
klär mich doch mal auf wo der Trick ist? Es gibt sicher genug dubiose Anbieter auf dem Markt, aber dort steht ja nun wirklich deutlich genug da was es kostet, ist da Trick-Betrüger nicht etwas sehr weit hergeholt???
wahrscheinlich gezahlt u. verpeilt wenigstens dieses mal den vertrag mit denen zu kündigen!
hi,
hab mich da auch angemeldet, hat alles nicht so wirklich funktioniert, hab dann den probezugang per email gekündigt und mir wurde dies auch bestätigt.
hierzu kann ich nur sagen, es ist wirklich alles sehr gut beschrieben und mann wird auf die kosten aufmerksam gemacht.
hab aber ein ganz anderes problem mit denen, hab versucht den ein oder anderen nicht ganz legalen film zu laden ( erotik und so) . hat alles nicht funktioniert, quasi ist keine datei auf meinem rechner gelandet weil der fast nie eine quelle gefunden hat und wenns dann mal lief, dann so schneckenlam, dass ich gleich wieder abgebrochen habe. zwei monate später schicken die mir ne verwarnungsstrafe über 275€ wegen verletzung des urheberrechts und angeblicher kosten ihrerseits für anwalt und übersetzung. entweder zahlen oder anzeige. die strafen in der richtung sind ja fast jedem bekann, deshalb hab ich bezahlt.
für mich sah das ganze nach erpressung aus, wollte halt nicht, dass das ganze ausartet und ich die staatsanwaltschaft am hals habe.
angeblich hätte die nämlich schon ermittelt. bin mal gespannt ob da noch was kommt.
-----------------
"mfg Sepp2601"
verwarnungsstrafe über 275€ wegen verletzung des urheberrechts
Verstehe ich nicht. Die machen ein Angebot zum *Downloaden* und dann sollen Sie mit deren Software *hochgeladen* haben? Da würde ich doch sagen, könnte man mal prüfen, ob der Betreiber hier nicht selbst in der Verantwortung ist, wenn er geschäftsmäßig Downloaddienste anbietet und die Software nicht entsprechend arbeitet (nämlich nur herunterlädt).
(Ganz andere Situation als wenn jemand nur eine P2P-Software verbreitet.)
nein nein,
ich wollte dort downloaden aber das hat nicht richtig funtioniert, hab keine datei vollständig geladen. hab es lediglich probiert und am gleichen abend noch die software gelöscht und das probeabo gekündigt.
die gesellschaft sitzt in der slowakei ist schwer die zu überprüfen.
jedenfalls haben die mir vorgeworfen gegen einige vertragspunkte des probeabos verstoßen zu haben, nämlich geschüzte inhalte geladen.
denen ihr anwalt hat das dann wohl überprüft und die strafe von 275€ wäre am unteren limit. quasi eine art pauschalstrafe für anwalts und bearbeitungskosten. entweder ich bezahle, dann bin ich fein raus oder ich lass es, dann gehen die daten weiter zur zuständigen ermittlungsbehörde. filme laden heißt geschützte inhalte laden und deshalb
" verstoß gegen das urheberrecht" und das ganze noch bei erotikfilmen, heißt es kommt noch der vorwurf "verbreitung pornografischer schriften", oder so ähnlich, dazu. da FASTLOAD.TV ein P2P programm ist läd man auch automatisch inhalte hoch, es ist zumindest theoretisch möglich. und da ich doch das ein oder andere mal dateien ( von anderen anbietern) geladen habe, wollte ich kein risiko eingehen. dann lieber die 275€ zahlen, das sind peanuts im vergleich zu den strafen die unser rechtssystem für solche vergehen verhängt.
hab aus der aktion gelernt, dann lieber zur videothek gehen. ist langfristig billiger und spart viel ärger.
was mich ziehmlich ankozt ist die tatsache, dass diese firma ihr geld damit verdient, dass die nutzer( vor allem jugendliche ) dort musik, filme und software laden, denen ihr ganzes netz ist voll damit, ich schätz mal zu 95% und die billigen das. die werben sogar damit auf ihrer homepage, könnt ja mal reinschauen.
http://www.fastload.tv/?sclx
die bilder die dargestellt werden sagen alles andere als legale inhalte aus und vor allem garantiert die firma anonymität, die sie aber aufheben können wenn man gegen den vertrag verstößt.
in meinem fall behaupten sie, die staatsanwaltschaft würde wegen einem anderen nutzer ermitteln, aufgrund dessen haben sie ihre nutzer überprüft und wären so auf mich und auch auf andere gestoßen, die änliche verstöße begangen haben.
das glaub ich aber nicht, weil wie schon gesagt, dann müssten sie 95% ihrer nutzer verklagen. ich glaub eher die haben mich wegen meiner schnellen kündigung überprüft und wollten noch ein paar euro dazuverdienen. letztlich sind sie sogar im recht, da ich dem vertrag zugestimmt habe, ich konnte ja nicht ahnen, dass die ihre nutzer verpfeifen oder zumindest damit drohen.
-----------------
"mfg Sepp2601"
Für alle die da auch drauf rein fallen, hier ein Weg wie man raus kommt.
Bei meinen Bekannten auch Anzeige wegen Leistungsbetrug. Beweismittel laut Polizei das die ermittelte IP zum Anschlussinhaber (Bekannter) führt.
Mein Bekannter wohnt mit seiner Frau und seinen 19 jährigen Sohn in einem Haus.
Er sagte bei der Polizei aus, das er sich dort nicht angemeldet hat. Verweisst gleichzeitig darauf das dieser Internet Anschluss auch von seiner Frau und seinen Sohn genutzt wird. Auch benutzen alle 3 die gleiche eMail Adresse, welche auf dem PC automatisch abgerufen werden per Outlook mit gespeicherten Zugangsdaten.
1 Woche später werden auch seine Frau und sein Sohn geladen zur Aussage wegen Leistungsbetrug. Beide sagen ebenfalls aus, das sie es nicht waren.
3 Monate später Einstellungsschreiben von der Staatsanwaltschaft mangelden Beweises/keinem eindeutig die Schuld zuzuweisen ist.
-- Editiert von happyhopp am 30.06.2008 12:17:58
Hallo,
ich teile die Vermutung, welche andere Teilnehme in verschiedensten Foren äusserten, dass diese Postings wie "Hilfe, hatte Hausdurchsuchung/Strafverfahren weil ich bei Fastload nicht gezahlt habe" oder "...weil ich bei Fastload urheberrechtlich geschützte Sachen geladen habe" für Fakes, welche von diesem Dienst selber gestreut werden, damit die Leute, die zu Zahlung aufgefordert werden, diese aus Angst vor Konsequenzen zahlen.
Spätestens nach dem jetzt Heise und Co über diesen Anbieter Fastload.TV berichteten, dürfte sich jeder sein Urteil machen können und dementsprechen handeln, zB ggf. mit Strafanzeige gegen diesen Dienst.
quote:
Die Betreiber von Oxyron könnten indes selbst Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen. Das Schreiben, mit dem der Kunde zur Zahlung gedrängt wird, erfüllt nach Ansicht von befragten Juristen möglicherweise selbst den Straftatbestand des Betrugs und der Nötigung, eventuell sogar der Erpressung. Betroffene sollten keinesfalls zahlen, die Unterlassungserklärung nicht abgeben und einen Anwalt konsultieren, raten sie unisono.
http://www.heise.de/newsticker/Tauschboersen-Anbieter-zockt-Nutzer-ab--/meldung/110336
-- Editiert von seba79 am 05.07.2008 05:52:19
sorry, doppelposting..
-- Editiert von seba79 am 05.07.2008 05:50:46
Also Ihr seid irgendwie alle zu vertrauensseelig. Wenn man bei einer Registrierung eine komplette Adresse evtl. mit Geburtsdatum eingibt wird es ERNST.
Dann sollte man zumindest einen Blick in die AGB werfen (auch wenn man Teile nicht versteht) und mal nach ZAHLEN suchen und dann den Satz drumherum lesen.
Zweitens mal Googeln mit dem Namen der Software oder des Anbieters, eventuell mit den Stichworten "Betrug" o.ä. und mal gucken ob und was da an Treffern kommt.
Auf der Straße gibt doch auch niemand jemandem seine Brieftasche oder mal eine Gefälligkeitsunterschrift nur weil jemand nett lächelt ?!
Die folgende AGB Klausel dürfte einer Inhaltskontrolle schon mal nicht standhalten, sprich unwirksam sein:
8) Vertragsstrafe
Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 5.3 dieser AGB, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB
) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstössen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
ALSO BEI MIR WURDEN VOR ETWA VIER WOCHEN DIE BEITRÄGE FÜR DAS ZWEITE MITGLIEDSJAHR FÄLLIG.
ICH HABE JA AUCH SCHON DAS ERSTE NICHT BEZAHLT.
INZWISCHEN FLATTERTEN SCHON WIEDER 6 RECHNUNGEN PER E-MAIL REIN: ICH HABE DIE
3. MAHNSTUFE ERREICHT. DARAUFHIN WENDETE ICH MICH AN info@fastload.tv UND HABE
DENEN MITGETEILT, DASS ICH IHRE KULANZ DOCH SEHR BEWUNDERE, WEIL KEINE MAHNGEBÜHREN ENTSTEHEN UND DASS ICH NACH ZWEI JAHREN DOCH MEHR ERWARTET HABE. DARAUF TEILTEN SIE MIR HEUTE MIT, ICH MÜSSTE DOCH NOCH AUF MAHNSTUFE ZEHN WARTEN - NATÜRLICH MAHNGEBÜHRENFREI, ABER DANN KOMMT DAS INKASSO-VERFAHREN. WIE LANGE WOLLEN DIE MICH DENN NOCH HINHALTEN?
HALLO FASTLOAD.TV-FUZZIES! KÖNNT IHR DAS HIER LESEN? WO BLEIBT DIE HAUSDURCHSUCHUNG, WANN WERDEN AUS 82,80 EURO ENDLICH DIE HIER ÜBERALL VERBREITETEN 600 UND 900? IHR PREDIGT ES DOCH ÜBERALL (WIE DIESER THREADSTELLER).
JOHANN HOSPITAL AUS AACHEN, HERBERT EDER AUS LILIENFELD (AU), DEREN FASTLOAD-SERVER IN KARLSRUHE SITZT, SO ZEIGEN SIE MICH DOCH AN! KRIECHEN SIE ENDLICH HERAUS AUS IHREN SLOWAKISCHEN BRIEFKÄSTEN. ICH WARTE DOCH JETZT SCHON ZWEI JAHRE!
PS: Mit fastload habe ich natürlich nichts am Hut. Ich habe bei einem Azureus-link mal versehentlich dieses Programm auf die Festplatte installiert und dann gleich auch wieder deinstalliert. Woher die meine Daten haben, ist mir unklar, aber welch ein Glück, dass ich alle fragwürdigen Formulare und jede E-Mail Adresse mit falschen Angaben verschleiere. Das sollten Sie auch tun. Das ist ihr gutes Recht.
-- Editiert von Kasimirowitsch am 22.09.2008 17:05:10
Ich habe mich dort ebenfalls angemeldet und nach der Testzeit nicht abgemeldet. Dann kam die Rechnung, aber von einer deutschen Firma. Hatte zu der Zeit andere Sorgen und habe bezahlt für ein Jahr und gleichzeitig gekündigt mit Ende dieses Jahres. Das wurde so akzeptiert, eine vorzeitige Kündigung wurde nicht akzeptiert "weil sie selbst ja auch ihre Serverkapazitäten bezahlen müssten." Und das ist weitgehend gelogen.
Fastload.tv ist ja nichts anderes als eine Bündelung von P2P-Clients und sie selbst speichern auf ihren Servern gar nix. Daher auch die schlechte Downloadqualität, sprich es dauert erstens sehr lange wenn es zweitens überhaupt funktioniert. Hatte vorher Usenext probiert, da ist alles wirklich schnell. Aber ich lasse in Zukunft die Finger von solchen Dingen, denn es kann ja nur zu Problemen führen.
Der Hinweis auf der Homepage von Fastload ist tatsächlich deutlich genug, dass man sich abmelden muss, hatte ich aber doch gedacht, wenn ich nix mehr mache, dann ist auch nix, bei Usenext ist es nämlich kein Problem, zahlt man nicht, dann kriegt man halt nichts mehr herunter. Zahlt man 2 Monate später wieder, kann man ein Monat wieder laden.
-----------------
"Wenn man im Netz unterwegs ist, darf man sich nicht wundern, wenn man sich verfängt."
Jaja, NutztNix ist natürlich sooooo viel besser und nieeeeemand hat Ärger mit denen. Wer´s glaubt...
Konkretisiere bitte, weil wer weiß, was mich da noch erwartet.
-----------------
"Wenn man im Netz unterwegs ist, darf man sich nicht wundern, wenn man sich verfängt."
Such doch mal hier im Forum oder per Google nach Usenicht, da gibt es ellenlange Threads. Ich warte immer noch darauf, daß wenigenstens mal *ein* P2P- oder Usenet-Zugangsverkäufer seriöse Geschäftspraktiken an den Tag legt.
Naja, da wird man wahrscheinlich dann lange drauf warten müssen. Man sollte halt doch davon ausgehen, dass jemand, der eigentlich illegalen Datenaustausch zu seinem Geschäft macht natürlich selbst auch irgendwie sich am Rande des Gesetzes bewegt.
Andererseits muss man ja auch feststellen, dass es unter den Hackern, so wie es früher war (bis vor 5, 6, 7 .... Jahren) auch keinen sagen wir einmal "Ehrenkodex" mehr gibt. Früher waren Keygens und SeRiaLz noch meist echt und funzten, heute ist der Versuch, so etwas zu erhalten meist mit dem Download mindestens eines Trojaners verbunden. Andererseits ist OpenOffice z.B. so ausgereift, dass sich das für Office-Progs eh nicht mehr lohnt und Grafikprogramme gibts natürlich auch günstigere als den Marktführer (ist er das überhaupt, der Photogschäftemacher?), die alles notwendige beherrschen usw.
-----------------
"Wenn man im Netz unterwegs ist, darf man sich nicht wundern, wenn man sich verfängt."
Guten Tag
Ich habe auch eine E-Mail von Fastload bekommen, habe mir das ma ausversehn runtergeladen aber gleich wieder gelöscht und war dann iene Zeit lang nich auf meiner E-Mail Adresse und ich bin mittlerweile bei Mahnungsstufe 9:-/
Soll ich das fällige Geld nun zahlen oder nicht? Also das sind ca 82 Euro
MfG Kevin
P.S.: Habe ich, wenn ich die 82 Euro bezahle Ruhe vor denen? Und in der E-Mail die die mir geschickt haben steht nur von denen die Bankadresse wie sollen die herausfinden das ICH das Geld bezahlt habe?
-- Editiert von Mezz0Mix am 17.10.2008 01:26
-- Editiert von Mezz0Mix am 17.10.2008 01:42
Nachdem ich bezahlt hatte, hatte ich Ruhe. Ich habe aber gleichzeitig auch zum Ablauf des Leistungszeitraumes gekündigt (wichtig!) und die Kündigung wurde mir duch E-Mail bestätigt.
Das mit der Bankadresse ist sicher OK, die übergeben das scheinbar an ein Inkassoservice oder so etwas ähnliches.
Abgesehen davon ist Fastload nichts anderes wie Limewire - und das ist gratis. Es ist natürlich ein rechtlich bedenkliches Service, aber beachte: du mußt ja auch bei Limewire bestätigen, dass du nur Dinge herunterladest, für die du die Rechte besitzt.
Kauf-CDs sind mittlerweile oft so günstig, dass sich runterladen nicht mehr auszahlt, besonders bei älteren CDs gibts oft Neuauflagen in Doppelalben, da kostet eine CD 2,50 bis 5,-- EUR maximal. Ich persönlich bevorzuge das auch gegenüber Kauf-Downloads, weil die Quali doch besser ist und ich kann mir immer wieder meine eigenen MP3s fürs Auto rippen.
-----------------
"Wenn man im Netz unterwegs ist, darf man sich nicht wundern, wenn man sich verfängt."
Warum liest du eigentlich nicht den Thread, in den du postest? Steht doch schon alles tausendfach hier.
Ich hätte nochmal eine Frage zur Überweisung ich meine ich habe nirgends meine Kontodaten oder ähnliches eingegeben wenn ich das Geld jetzt überweise von meinem Konto können die doch gar nicht wissen das das Geld von mir stammt oder muss ich vorher and die Adresses info@fastload.tv eine E-Mail mit meinen Daten schicken?
Wieso willst du denn bezahlen? Wie gesagt, du liest nicht mal den Thread und denkst für 5 Cent mit...
Also soll ich das einfach ingnorieren? Habe nämlich keine Lust ne Aklage zu bekommen um im Endeffekt mehr zu bezahlen, ich kann in diesem Thread(den ich mir durchgelesen habe) keine Antwort auf meine Frage finden also sagt mir bitte was ich tun soll:(
@ Mezz0Mix:
deine frage wurde hier mehrmals beantwortet.
dieser thread wurde von den dubiosen leute von fastload.tv, welcher (laut pressemittelungen und juristen) straftaten wie betrug, nötigung und ect. erpressung an seinen "kunden" begeht selber erstellt, damit die leute diesen schwachsinn glauben und denken, es hätten tatsächlich jemand eine strafanzeige bekommen!
ja, ignoriere diese schreiben einfach. amüsiere dich drüber oder sonst was...keine sorge!
alleine wenn ich das schon lese: ´ich bin schon bei mahnstufe 9´, muss ich mich fast bepullern von lachen.
und ob du ruhe hast, wenn duiso blöd bist und bezahlst, das wage ich zu bezweifeln.
wer bekannt dafür ist, dass er einmal so dumm war und ungerechtfertigte forderungen zahlt, wird vermutlich bald weitere rechnungen, evtl. von anderen ´diensten´ bekommen, die dort was holen wollen....
also, wie gesagt, einfach NICHT ZAHLEN und keine sorgen machen!
-- Editiert von seba79 am 19.10.2008 10:00
Danke letztendlich das mir jemand geantwortet hat, aber was mache ich wenn die mich wirklich vor Gereicht schleppen oder kann das nich passieren?
In der E-Mail steht ja das man die Gebühr für die Benutzung des Programms bezahlen muss ansonsten wird man in bestimmten Punkten angeklagt. Kenn mich da nicht so gut aus und frag da lieber genauer nach bevor ich Mist baue.
Und wenn ich dir jetzt ne Mail schick, dass du mir 50Euro für meine Antwort überweisen musst, machst du das glatt, oder was?
Die Masche ist einfach, dass man versucht mit dummen Drohen wie ´wir verklagen Sie...wir zeigen Sie an blablabla´ die Verbraucher zum Zahlen zu nötigen.
Leider lässt sich ein gewisser Prozentsatz einschüchtern und zahlt. Verbraucherzentralen schätzen, dass das zwischen 10 und 30% sind.
Die werden dich nicht vor ´Gericht schleppen´. Das sind dumme Drohungen, nicht mehr!
-- Editiert von seba79 am 19.10.2008 20:16
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten