Haas & Kollegen, Colletions Service

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Istmirdochegal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Haas & Kollegen, Colletions Service

Hallo Zusammen

Ich habe folgende Erfahrung mit H&K gemacht.

Ich habe Anfang diesen Jahres in einem Supermarkt mit karte bezahlt. Der betrag ca. 80,-€!

MITTE AUGUST erhielt ich ein schreiben von H&K, eine Forderung von über 200,-€.
Nachdem ich im Internet mal nachgeschaut habe was das für eine Kanzlei ist, war mir schnell klar, dass es sich um Betrüger handeln muss. Also schrieb ich zurück, dass ich mit meinem Anwalt komme, wenn die mich nicht in ruhe lassen. Diese ruhe hielt zwei Monate.

Nun wurde Haas und Konsorten ähm.....ich meine Kollegen detaillierter, und ich habe meine Online-Banking Auszüge genauer studiert......und tatdaaa.......

Die Firma Ingenico (Das ist die Firma, die diese kleinen Geräte herstellt, wo ihr eure Kreditkarte reindrückt, wenn die "mit Karte" zahlt) hat mir Mitte März den betrag vom Einkauf wieder zurück gebucht, und ich habe das nicht bemerkt! Pech 1

Ich möchte hier festhalten, dass mein Konto gedeckt war, ist, und es immer bleiben wird.

Als ich nun im August Post vom Anwalt bekam, schrieb man darin, ich hätte die Mahnschreiben von der Inkasso Firma "Credit Collections Service" ignoriert. Fakt ist, ich habe nie Post von dieser Firma erhalten. Die Inkasso people hatten eine Adresse, wo ich schon seit über 4 Jahren nicht mehr wohne........ Pech 2

Nun zu Pech 3: Nach Rücksprache mit einem Anwalt, riet dieser mir zu zahlen,
weil....."Ich hätte die Rückbuchung rechtzeitig bemerken müssen, und sofort handeln müssen"

Tja......und so verdient H&K sein Geld. Also eine Kooperation mit anderen Firmen.
Was habe ich daraus gelernt: Wenn ich einkaufen gehe, gehe ich vorher zur Bank, und ziehe mein Geld mithilfe meiner EC-Karte aus der Wand.


-- Editiert von Moderator am 22.06.2018 19:43

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Pech 4 - Du hast dieses Forum erst jetzt gefunden...

Zitat:
MITTE AUGUST erhielt ich ein schreiben von H&K, eine Forderung von über 200,-€.


Hast Du diesen Betrag bereits gezahlt oder lohnt es sich nich, dagegen vorzugehen ?

-- Editiert von hausfrau66 am 06.12.2016 10:56

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Was für ein Anwalt war das denn bitte? Entweder war der geistig nicht ganz auf der Höhe oder sie haben ihm oder uns nicht die volle Wahrheit erzählt.

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#3
 Von 
Istmirdochegal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja betrag schon überwiesen. Damit Herr Haas besser schlafen kann und Domian nicht mit seinem ****** belästigt. Zugegeben, ein wenig blöd war ich schon......ich ärger mich auch sehr. Kann die Leute hier nur warnen. Nicht so blöd zu sein wie ich, UND gerade jetzt in der Weihnachtsgeschenkekaufzeit.......zahlt den krempel den ihr kauft BAR. Bin gerade mit meinen Kollegen am überlegen ob ich jetzt noch Ingenico anzeigen soll bzw. kann

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
hat mir Mitte März den betrag vom Einkauf wieder zurück gebucht, und ich habe das nicht bemerkt! Pech 1

Die haben den Betrag also abgebucht und dann zurück überwiesen?
Oder war das in Wahrheit eine Rücklastschrift?

Zitat:
Die Inkasso people hatten eine Adresse, wo ich schon seit über 4 Jahren nicht mehr wohne........ Pech 2

Das ist nicht dein Problem. Das ist das Problem des Inkassos.

Zitat:
Nun zu Pech 3: Nach Rücksprache mit einem Anwalt, riet dieser mir zu zahlen,
weil....."Ich hätte die Rückbuchung rechtzeitig bemerken müssen, und sofort handeln müssen"

Kann mich hier nur anschließen. Hast du schon bezahlt?
Und wenn ja: Wirklich alles?
denn alleine schon die Höhe der Forderung ist so nicht in Ordnung, egal wie man es diskutiert.
Und die Frage, ob es nun eine Rück-Überweisung war (in dem Fall läge die Schuld nicht bei dir!!!) oder eine Rücklastschrift, ist wichtig.
Auch die Frage, wenn es eine Rücklastschrift war, ob diese mangels Deckung ausgelöst wurde oder wegen einem Problem, das nicht an dir lag.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Bin gerade mit meinen Kollegen am überlegen ob ich jetzt noch Ingenico anzeigen soll bzw. kann

Beantworte mal meine weiteren Fragen dazu. Und auch, wie viel du nun am Ende bezahlt hast.

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#6
 Von 
Istmirdochegal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich habe ALLES gezahlt.......
Ja es war genug Kohle auf dem konto......
Nein es war keine Rücklastschrift mangels deckung.......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Nein es war keine Rücklastschrift mangels deckung


Auch wenn ich das persönlich nicht glauben kann: Wenn dem wirklich so wäre, dann hat dein Anwalt dich hier in krasser Weise falsch beraten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Istmirdochegal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe schon gezahlt. was soll ich jetzt machen? ich habe mit der zahlung doch quasi akzeptrt. ich habe jetzt zwar 200 schleifen weniger......aber immer noch mehr als ihr denkt.....aber egal. mich würde es mal interessieren wie man diesem gauner das handwerk legt.......dafür würde ich mich stark machen.........gibt es den keinen verband oder ähnl.die diesen arsch stoppen können?!

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#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Istmirdochegal):
Nach Rücksprache mit einem Anwalt, riet dieser mir zu zahlen,
weil....."Ich hätte die Rückbuchung rechtzeitig bemerken müssen, und sofort handeln müssen"


Warst du offiziell beim Anwalt und hast von ihm auch eine Honorarnote/Rechnung erhalten oder war das ein Bekannter von dir, der dich "nebenbei" beraten hat?

Zitat (von fm89):
Zitat:
Nein es war keine Rücklastschrift mangels deckung


Auch wenn ich das persönlich nicht glauben kann: Wenn dem wirklich so wäre, dann hat dein Anwalt dich hier in krasser Weise falsch beraten.


Geht mir genauso. Gab es zum Zeitpunkt des Einkaufs bzw. danach eine Abbuchung des Betrags? Liegt der zeitlich (deutlich) von der Rückbuchung auseinander?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
was soll ich jetzt machen?

Ich würde mir von meiner Bank schriftlich bestätigen lassen, dass es keine Rücklastschrift mangels Deckung gab. Ich glaube da immer noch nicht ganz, was da los gewesen sein soll.

Wenn es wirklich so war, dass die dir das Geld zurück überwiesen haben (also von sich aus), liegt hier eine Annahmeverweigerung vor. gemäß BGB hast du dann keine Folgekosten zu vertreten. Erst Recht nicht, wenn keine weitere Mahnung u.ä. kam. Ob es da einen technischen Fehler gab o.ä. ist egal.

Dann würde ich das Inkasso anschreiben:
"Wertes Inkasso. Mittlerweile habe ich recherchiert. Anbei die Kopie einer Bestätigung meiner Bank, dass es im vorliegenden Fall KEINE Rücklastschrift gab. Sie werden aufgefordert, unverzüglich die zu viel gezahlten 120€ (200€ abzgl. 80€ Hauptforderung) zurück zu zahlen. Sie haben 7 Tage Zeit. Bei Weigerung gehe ich von einem vollendeten Betrugsfall aus und es ergeht gegen Sie und ihre Auftraggeber eine Strafanzeige. Zudem werde ich dann einen Anwalt auf ihre Kosten einschalten und mit der Geltendmachung meiner Schadensersatzforderung beauftragen."

Ich tippe immer noch auf eine Rücklastschrift.

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#11
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Zitat (von Istmirdochegal):
Die Inkasso people hatten eine Adresse, wo ich schon seit über 4 Jahren nicht mehr wohne........ Pech 2

Das ist nicht dein Problem. Das ist das Problem des Inkassos.


Hast du deiner Bank denn damals beim Umzug deine neue Adresse mitgeteilt? Wenn nicht ist es ja kein Wunder, dass sie noch die alte im System haben und diese herausgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Istmirdochegal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
was soll ich jetzt machen?

Ich würde mir von meiner Bank schriftlich bestätigen lassen, dass es keine Rücklastschrift mangels Deckung gab. Ich glaube da immer noch nicht ganz, was da los gewesen sein soll.

Wenn es wirklich so war, dass die dir das Geld zurück überwiesen haben (also von sich aus), liegt hier eine Annahmeverweigerung vor. gemäß BGB hast du dann keine Folgekosten zu vertreten. Erst Recht nicht, wenn keine weitere Mahnung u.ä. kam. Ob es da einen technischen Fehler gab o.ä. ist egal.

Dann würde ich das Inkasso anschreiben:
"Wertes Inkasso. Mittlerweile habe ich recherchiert. Anbei die Kopie einer Bestätigung meiner Bank, dass es im vorliegenden Fall KEINE Rücklastschrift gab. Sie werden aufgefordert, unverzüglich die zu viel gezahlten 120€ (200€ abzgl. 80€ Hauptforderung) zurück zu zahlen. Sie haben 7 Tage Zeit. Bei Weigerung gehe ich von einem vollendeten Betrugsfall aus und es ergeht gegen Sie und ihre Auftraggeber eine Strafanzeige. Zudem werde ich dann einen Anwalt auf ihre Kosten einschalten und mit der Geltendmachung meiner Schadensersatzforderung beauftragen."

Ich tippe immer noch auf eine Rücklastschrift.




DAS werde ich mal versuchen. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Sorry aber diese ganze Geschichte des TE kann nicht stimmen.
Wie wäre es wenn der TE mal rausrückt wie das Geld nicht beim Gläubiger ankam, ob er seine Anschrift bei der Bank richtig angegeben hat usw?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hast du deiner Bank denn damals beim Umzug deine neue Adresse mitgeteilt? Wenn nicht ist es ja kein Wunder, dass sie noch die alte im System haben und diese herausgeben.

Aber selbst das wäre zwar unschön aber unerheblich bei einer Annahmeverweigerung.

Zitat:
Sorry aber diese ganze Geschichte des TE kann nicht stimmen.

Wer weiß... Zumindest ist es in der Theorie denkbar, dass durch irgendwelche widrigen Systemfehler das Geld nicht zugeordnet werden konnte und dann zurück gebucht würde. Völlig absurd ist die Theorie nicht. Deswegen mein Vorschlag, das mal bei der Bank bestätigen zu lassen.
Ich bin auch skeptisch, aber der TE wird ggf. ja wieder kommen und melden "Sorry, es war doch kurzzeitig zu wenig Geld aufm Konto und es war eine Rücklastschrift mangels Deckung."

-- Editiert von mepeisen am 07.12.2016 09:54

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go493725-25):
was aber doch eine zwingende Voraussetzung ist um in Deutschland Inkassogeschäfte betreiben zu können.

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort




#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go493725-25):
Was braucht ein Inkassobüro, um tätig zu werden?

Tja, nur sind Haas & Konsorten Rechtsanwälte mit entsprechender Zulassung und halt kein Inkassobüro.
Als Rechtsanwalt hat man mit Erwerb der Zulassung automatisch das Recht zum Inkasso erworben und braucht keinen Registereintrag mehr wie rechtsanwaltslose Inkassos die ihre Sachkunde erst nachweisen müssen.


Und der Rest der wirren Postings spricht ja nun für sich ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich hab den Vogel vorsichtshalber mal gemeldet. Die Moderatoren haben sicher ihren Spaß.

Zitat:
Ich beziehe mich auf die Infos des Bundesverbandes Inkasso.

So viel übrigens zu "Lobby-Texten". Wer so lospoltert, direkt nach Registrierung, wie du, der sollte sich vorab informieren. Harry hat recht. So einfach sieht das aus.

Signatur:

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